Die ZVS-Bewerbung
Was ist die ZVS?
ZVS steht als Abkürzung für die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen. Neben der allgemeinen Studienberatung ist sie bundesweit zuständig für die Vergabe von Studienplätzen bestimmter Fachbereiche für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen. Warum gibt es die ZVS? Die ZVS gilt als Nachfolger der Zentralen Registrierstelle, von alle Hochschulzugangsberechtigungen in medizinischen Fächern vergeben wurden.Da es neben dem Studium der Medizin weitere Fächer gab, welche bevorzugt von Studierenden gewählt wurden, wurde die ZVS zur Anlaufstelle für Studienanfänger. Welche Fächer werden von der ZVS vergeben? Die ZVS ist derzeit für die Vergabe der Studienplätze folgender Fächer zuständig: Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Beim Standort NRW sind fallen weitere Fächer in den Zuständigkeitsbereich: BWL, Geographie, Kunstgeschichte, Lebensmittelchemie, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Rechtwissenschaft, Sportwissenschaft, Lehramtsstudiengänge sowie an Fachhochschulen die Fächer: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Wirtschaft und Wirtschaftsrecht, BWL, Lebensmittelchemie. Die Fächer, in denen die Studienplätze von der ZVS vergeben werden, variieren ggf. von Zeit zu Zeit. Genaue Informationen, für welche Fächer man sich bei der ZVS bewerben muss, sind vorab auf der Internetpräsenz der ZVS (http://www.zvs.de) sowie in der halbjährlich erscheinenden Printausgabe ZVS Info nachzulesen. Neben allgemeinen Informationen sind dort auch die Fristen zur Bewerbung zu finden. Diese sind für Personen die im selben Jahr ihre allgemeine Hochschulreife gemacht haben im Gegensatz zu so genannten “Alt-Abiturienten“ anders. Die Printausgabe liegt an Hochschulen sowie in Niederlassungen der Bundesagentur für Arbeit aus. Die Bewerbung Die Bewerbung kann online über die Seite der ZVS erfolgen, der verbleibende Antrag muss jedoch mit einer beglaubigten Zeugniskopie an die ZVS geschickt werden. Ein schriftlicher Antrag ist in der ZVS Info zu finden. Die Vergabe Nach der Prüfung der Unterlagen aller fristgerechten Bewerbungen erfolgt die Vergabe. Diese ist in zwei Teile gegliedert: das allgemeine Auswahlverfahren sowie die Ortsverteilung. Das allgemeine Auswahlverfahren Im allgemeinen Auswahlverfahren werden erst alle Bewerbungen gezählt. Sind mehr Studienplätze als Bewerber vorhanden, so wird jeder Bewerber berücksichtigt. Gibt es jedoch mehr Bewerber als Studienplätze, so werden diese in der folgenden Reihenfolge vergeben: 51 % nach Durchschnittsnote, 25 % nach Wartezeit (Anzahl der Wartesemester) und 24 % nach Hochschulkriterium. Bei gleicher Durchschnittsnote entscheiden die Kriterien Wartezeit, danach Dienst. Sind auch hier alle Bedingungen bei Bewerbern gleich, so erfolgt eine Verlosung. Bewerber, welche keinen Studienplatz nach Note und Wartezeit erhalten haben, können, sofern sie die nächst besseren Durchschnittsnoten besitzen, durch das Hochschulkriterium berücksichtigt werden. Durch die Vergabe nach den oben genannten Kriterien ist es der ZVS möglich, Statistiken zu veröffentlichen, welche dem Bewerber vorab Auskunft über eine Durchschnittsnote (Numerus Clausus) und Wartesemester geben sollen. Ortsverteilung Nach dem allgemeinen Auswahlverfahren folgt die Ortsverteilung. Ausschlaggebend ist hier, welche und wie viele Ortswünsche angegeben wurden. Entscheiden ist vor allem die Wahl des ersten Studienortes, da erst nach der Verteilung nach ersten Ortswünschen die nächsten berücksichtigt werden. 25 % der Studienplätze werden in der Ortsverteilung nach Note, die restlichen 75 % nach Sozialkriterien vergeben. Die Sozialkriterien gliedern sich in Rängen wie folgt: Schwerbehinderte Personen Verheiratete oder Personen mit Kind (die auf einen Studienplatz an der nächstgelegenen Hochschule angewiesen sind) Personen mit gesundheitlichen, studienorganisatorischen, wirtschaftlichen, besonderen öffentlichen oder wissenschaftlichen Gründen oder Personen, welche ihre Zulassung wegen Dienst nicht in Anspruch nehmen konnten Personen, die auf die Wohnmöglichkeit bei ihren Eltern angewiesen sindPersonen, die nicht in die Gruppen 1 – 4 fallen. Die Verteilung erfolgt in der genannten Reihenfolge. Die 75 % werden zunächst mit Bewerbern des Rang 1 gefüllt, dann folgt Rang 2 und so weiter. Reicht für eine Gruppe die Anzahl wiederum nicht aus, so ist wieder die Note entscheidend.  Der Bescheid Ist die Vergabe abgeschlossen, so erhält der jeder Bewerber einen schriftlichen Bescheid, der eine Zusage oder Absage enthält. Der Bewerber kann einer Rangliste entnehmen, über welche Kriterien er den Studienplatz zugewiesen bekommen bzw. nicht zugewiesen bekommen hat.Die Rangliste gibt bei einer Absage somit Aufschluss darüber, um wie viele Plätze man den Platz “verpasst“ hat und wie viele Wartesemester man bei einer erneuten Bewerbung rechnen muss. Bei einer Zusage wird der Bewerber über die Frist zur Einschreibung an der Hochschule informiert. Wird diese Frist nicht eingehalten, so verfällt der Studienplatz. Das Nachrückverfahren In jedem Halbjahr gibt es Bewerber, die auf ihren Studienplatz verzichten oder aber die Frist zur Einschreibung schlichtweg versäumen. In einem solchen Fall wird der Studienplatz an den nächsten Bewerber auf der Rangliste vergeben. Erhält man über das Nachrückverfahren doch noch den gewünschten Studienplatz, so wird ein neuer Bescheid zugestellt. Die Möglichkeit, über das Nachrückverfahren einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen, kann man telefonisch erfragen bzw. ebenfalls der Rangliste entnehmen. Wichtig! Ein Fach, bei der die Verteilung der Studienplätze nicht von der ZVS vorgenommen wird ist nicht automatisch zulassungsfrei! Viele Hochschulen haben hochschuleigene Auswahlverfahren und Tests, so dass man sich direkt an der Hochschule bewerben muss - dazu findet ihr weitere Informationen findet ihr hier auf der Seite !










