Schadenersatzforderung wegen Lufthansa-Streik
Mitten in den Ferien hat es heute begonnen: Der Lufthansastreik. Mit bis zu 5000 Mitarbeitern streikt die größte deutsche Fluggesellschaft in Hamburg, München und in Frankfurt am Main. Jedoch ist davon bis jetzt nicht viel zu merken. Der Flugbetrieb läuft noch völlig Störungsfrei, aber für eine Entwarnung sei es noch zu früh, hieß es.
Seit 13 Jahren ist dies der erste unbefristete Streik bei der Lufthansa. Einbezogen ist die Bordpflege, die Abfertigung der Passagiere, die Luftfracht und die Technik, sowie auch das Bordpersonal. Das Ziel dieses Streikes ist laut dem Sprecher der Gewerkschaft, das Unternehmen wirtschaftlich unter Druck zu setzten und nicht die Verspätung der Flüge.
Zielsetzung, bzw. Forderung, ist für die 50.000 Beschäftigten 9,8 % mehr Geld für ein Jahr einzubringen. Die Lufthansa hat 7,7 % für 21 Monate angeboten und vorgeschlagen, den Konflikt mit einem Schlichtungsverfahren zu lösen. Streitthema Nummer eins ist die Frage, ob der Streik der Lufthansa nun berichtigt ist oder nicht. Wer trägt hier die Schuld und wer hat Recht? Die Meinungen driften hier auseinander und es ergibt keinen geeigneten Kompromiss.
Von Reisenden kriegt die Fluggesellschaft wenig Verständnis. Die sind die „Opfer“. Dies beteuerte auch die Verbraucherzentrale und appellierte für eine Schadenersatzforderung der vermeintlichen Opfer. Ob diese Aussage nicht gegen die Grundprinzipchen der Verbraucherzentrale stößt, ist fraglich.
Zumal die Lufthansa die Chance zur Ergreifung der Schadenersatzforderung nicht versteckt, sondern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben steht und so für jeden Lufthansa-Kunden sichtbar ist. Ob man dann auch schließlich den Schadenersatz anfordern möchte, bleibt die Entscheidung des Kunden.
Was kann ich machen, wenn mein Flug ausfällt?
Der Kunde kann die Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Dabei gilt: Kein Kunde kann auf einen Platz in einer bestimmten Maschine pochen. Wenn an Bord nichts mehr frei ist, muss er im Zweifelsfall Wartezeit in Kauf nehmen.
Welche Rechte habe ich bei streikbedingten Verspätungen?
Nach einer neuen EU-Richtlinie gibt es ab zwei Stunden Verspätung Erfrischungsgetränke und eine Mahlzeit. Zudem müssen den Kunden zwei kostenlose Telefonate ermöglicht werden. Je Tageszeit umfasst der Verspätungsservice auch eine Hotelübernachtung. Allerdings sucht die Fluggesellschaft die Unterkunft für den gestrandeten Passagier aus.
Kann ich bei Verspätung ganz vom Flug zurücktreten?
Auch das sieht die neue EU-Richtlinie vor: Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, darf der Passagier den Flug stornieren. Er muss sich die Kosten binnen sieben Tagen erstatten lassen.
Stehen mir alternative Beförderungsmittel offen?
Muss ich einen anderen Abflug- oder Ankunftsflughafen wirklich akzeptieren?
Das ist zumutbar. Für den Transport des Passagiers zum und vom Ausweichflughafen weg kommt die Fluggesellschaft auf.
Gibt es Schadenersatz, etwa für entgangenen Urlaub?








