Rauchverbot vom deutschen Gericht gekippt
Nun können sich die Raucher freuen: die Glimmstängel in Einraumkneipen dürfen nun weiter glühen! Heute beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass das Rauchverbot in Einraumkneipen wegfällt und fordert Nachbesserung. In Karlsruhe fiel das Urteil mit sechs zu zwei Stimmen.
Das oberste deutsche Gericht erklärte zwar strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß. Jedoch wenn Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen würden, müssten sich Einraumkneipen als Raucherlokale kennzeichnen dürfen.
Die Neufassung der Gesetze muss bis zum Ende des Jahres 2009 erfolgen. Solange gilt eine „Übergangsregelung“ die besagt: Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern können sich nun als Raucherkneipen deklarieren. Der Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren muss dort allerdings untersagt werden und es darf auch kein selbst zubereitetes Essen angeboten werden.
Ebenso gilt es auch in Discotheken: Dort dürfen abgeschlossene Raucherräume existieren, jedoch gilt der Eintritt auch nur für Erwachsene über 18 Jahren. Zusätzlich zur Regelung: Es dürfen sich dort keine Tanzflächen befinden. „Vorbilder-Kneipen“ gibt es bis jetzt nur in Bayern und im Saarland. In Bayern gilt in Gaststätten, sowie in Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot.
Nun können sich die Länderparlamente bis Ende 2009 zwischen zwei Varianten entscheiden. Entweder gilt striktes Rauchverbot in allen Gaststätten wie in Bayern, oder sie lassen Ausnahmen zu.








