GEZ vor Gericht: Erstmals GEZ-Pflicht für PC-Nutzer gekippt

Gegen die Rundfunkgebührenpflicht kam das Gericht zu einem überraschenden Urteil: PC-Besitzer müssen nicht generell GEZ-Gebühren zahlen. Zuvor hatte ein Rechtsanwalt geklagt, der für rein berufliche Zwecke seinen Computer benutzt. Möglicherweise kann das Urteil der Auftakt für weitere Klagen sein.


Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss ein Rechtsanwalt für den Rechner mit Internetanschluss, der beruflich genutzt wird – keine Rundfunkgebühren zahlen. Das Gericht teilte mit, dass es sich bei dem Rechtsanwalt nicht um einen „klassischen“ Rundfunkteilnehmer handelt, auch wenn dieser mit dem PC sich Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anschauen bzw. anhören kann. Eine Gebührenerhebung durch die GEZ sei nicht gerechtfertigt, da man mit einem internetfähigen Rechner auf eine große Vielfalt von Informationen zugreifen und diese unterschiedlich nutzen kann.

Die Richter machten deutlich, dass das Grundrecht der Informationsfreiheit gelte, aus diesem Grund darf sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen informieren. Mit der Einführung einer Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer würde eine staatliche Zugangshürde aufgebaut werden. Diese hat aber mit den Informationsquellen nichts zu tun und widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Im Januar 2007 hatte der Kläger den PC in seiner Kanzlei bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) angemeldet und gleichzeitig auch mitgeteilt, dass er mit diesem kein Radio hört und es ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet. Die GEZ verlangte trotzdem Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat. Mit seiner Klage hatte der Rechtsanwalt Erfolg. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist zulässig.


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