Kindergeld

1936 wurde in Deutschland das erste Mal Kindergeld erteilt. Damals hatte Deutschland sehr geburtenschwache Jahrgänge, so versuchte der Staat die Kindererziehung, durch diese Finanzspritze, attraktiver zu gestalten. Heute wird das Elterngeld gewährt um gerade für finanzschwachen Familien zu entlasten.Für Studenten stellen sich, unter anderem, folgende Fragen: In welcher Form sie das Kindergeld nutzen können, sofern sie BAföG erhalten und welche Formulare ausgefüllt werden. müssen, um es zu erhalten. Anspruchsgrundlage Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Falls kein Unterhalt geleistet wird, kann das Kindergeld auch an das volljährige Kind gezahlt werden Im Gegensatz zu vielen behördlichen Anträgen, ist es beim Kindergeld möglich den Anspruch auch rückwirkend einzureichen. Dennoch führt eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen zu einer schnelleren Bearbeitung. Eltern In der Regel wird das Kindergeld den Eltern ausgezahlt. Dabei ist entscheidend, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Sofern die Eltern nicht getrennt leben, wird einer der Eltern als emfangsberechtig angegeben. Die gleiche Regelung gilt auch für Stief-, Adoptiv-, Pflege- oder Großeltern. Sofern es sich um ausländische Eltern handelt und sie über eine Aufenthaltserlaubnis oder - genehmigung verfügen, haben auch diese Anspruch auf Kindergeld. Des weiteren müssen sie Staatsbürger des europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder der Türkei sein. Alter Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Grundlage für die Auszahlung des Kindergeldes ist das deutsche Einkommenssteuergesetz. Nach dem 18. Lebensjahr muss (nach § 32 Abs. 4 EStG) nachgewiesen werden, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. Sind die Parameter erfüllt, besteht Anspruch aktuell bis maximal zum 25. Geburtstag des Kindes. Anspruchsgrundlage ist erfüllt, wenn das Kind - in der Schul- oder Berufsausbildung ist - im Studium ist Einkommen Das Einkommen der Eltern ist für die Gewährung des Kindergeldes nicht ausschlaggebend. Lediglich das Einkommen des Kindes ist entscheidend. Das Bruttojahreseinkommen darf für das Kalenderjahr 2006 einen Betrag von 7.680€ nicht überschreiten. Bei Studierenden zählt BAföG auch zum Einkommen. Allerdings wird hier nicht das komplette BaföG als Einkommen gerechnet, sondern nur ein Teil. Die Agentur für Arbeit gibt weitere Auskünfte zu diesem Bereich. Betrag: 1. bis 3. Kind werden 2006 monatlich 154€, jedes weitere Kind 179€. Wohnsitz: In Deutschland oder auch in einem der EU-Mitgliedsstaaten Details zum Studium - Kindergeld gibt es nur für ordentlich Studierende an Hochschule im In- oder Ausland - Hochschulstudium an einer Fernuni als Vollzeitstudent - das vollständige Studium im Ausland wird berücksichtigt, sofern es einem berufsqualifizierenden Abschluss dient - Auslandssemestern werden anerkannt, wenn das Studium in einer ähnlichen Fachrichtung fortgesetzt wird - eine Beurlaubung gilt als Unterbrechung, Kindergeldanspruch entfällt (Ausnahmem sind Berufsausbildung, Prüfungsvorbereitung, Erkrankungen, Mutterschaft) Beantragung des Kindergeldes Die Eltern oder das Kind beantragen das Kindergeld schriftlichbei der Familienkasse. Zur Einreichung muss - eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden - ein Nachweis über das Einkommen und Bezüge eingereicht werden - Werbungskosten, die pro Jahr höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € sind - Bescheinigung über Behinderungen - der Nachweis abgeschlossene Ausbildungszeiten

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