Studieren ohne Abitur
Entgegen der allgemeinen öffentlichen Meinung, braucht man nicht unbedingt Abitur oder Fachhochschulreife, um in Deutschland studieren zu können. In allen Bundesländern besteht für Praktiker mit Berufserfahrung die Möglichkeit, an einer Hochschule entweder berufsbegleitend oder Vollzeit zu studieren.
Die Studienerlaubnis ohne Abitur ist möglich
In Deutschland muss man eine einschlägige berufliche Vorbildung nachweisen, um eine Hochschulzugangerlaubnis ausgestellt zu bekommen. Dies gilt primär für Kandidaten, die kein Abitur oder Fachhochschulreife vorweisen können. Eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt als berufliche Qualifikation. Die (Fach-)Hochschulzugangberechtigung ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Ergänzende Zulassungs-voraussetzungen sind weitere Restriktionenin, die nach Bundesland unterschiedlich sein können. Genauso, wie einige Bundesländer Zugangsprüfung, ein Probestudium, einen Nachweis einer Fortbildungsprüfung, oder nach der Berufsausbildung einen Meister, Fachwirt, Techniker, etc.) erwarten. Außer in Bayern können qualifizierte Bewerber den Hochschulzugang in der Regel für alle Fachrichtungen erwerben. Vor der entgültigen Entscheidung sollten man noch soziale Gesichtspunkte prüfen.
Motivation
Welche Gründe sprechen für ein Studium? Sucht man eine neue Herausforderung?Möchte man sich weiterentwickeln?Stellt das Studium einen Baustein in der Arbeitsplatzsicherung dar?Welcher Studiengang weckt die Motivation?Welche Hochschule ist für das gewünschte Fach?
Privates und berufliches Umfeld
Sofern man nicht als Single durch das Leben geht, ist die Entscheidung ein Studium erfolgreich zu absolvieren auch eine Entscheidung des Umfeldes, der Familie. Die Familie und der Freundeskreis sollten einen dabei möglichst gut unterstützen. Vielleicht gibt es auch Menschen, die den gleichen Weg gerade gehen oder gegangen sind. Sie können eine wertvolle Hilfe darstellen und in schlechten Zeiten eine sehr große Hilfe sein. Natürlich sind deren Tipps unbezahlbar, wenn man sich dadurch viele unangenehme Erfahrungen sparen kann. Die Beratungsleistung gibt Sicherheit und unbezahlbar.
Aber auch das berufliche Umfeld will geprüft sein. Erhält man von der Geschäftsführung oder vom Vorgesetzten unterstützung. Schließlich finden vielleicht Blockkurse oder Prüfungen auch am Werktagen statt. Bekommt man ohne viel Probleme Urlaub, vielleicht auch unbezahltem Soinderurlaub. Ist es möglich immer pünktlich Feierabend zu machen und die freie Zeit zum lernen zu nutzen.
Welche Möglichkeiten gibt es an Lerngruppen teilzunehmen, oder welche Vorbereitungskurse auf eine Zulassungsprüfung gibt es. Hochschulen und Volkshochschulen bieten in vielen Fächern Hilfe an.
Je nach Qualifikation gibt es Wege zur Hochschulzugangsberechtigung. Ohne Abitur führt der Weg in meisten Fällen an die Fachhochschule.
Mittlere Reife (SekII)
Fachoberschule 11/12 Klasse
Private Lehrinstitute (z.B. ILS,SGS)
Mittlere Reife und abgeschlossene Ausbildung
Fachoberschule 12. Klasse
Berufsoberschule 12. Klasse
Kolleg Einführungsphase zzgl. 1 Kursjahr
Telekolleg Multimedial 2 Jahre
Virtuelle Berufsoberschule 2 Jahre
Abendgymnasium 2 Jahre
Die Hochschulzugangsberechtigung an einer Universität setzt folgende Abschlüsse voraus:
Mittlere Reife
Fachoberschule bis Klasse 13 Vollzeit
Private Lehrinstitute mit externer Abiturprüfung
Mittlere Reife und Berufsausbildung
Fachoberschule bis 13. Klasse
Berufsoberschule bis 13. Klasse
Kolleg Einführungsphase und 2 Kursjahre
Virtuelle Berufsoberschule 3 Jahre
AbendgymnasiumLehre und Fachhochschulreife
Fachoberschule Klasse 13
Neben diesen Möglichkeiten bieten die Hochschulen selbst eine Möglichkeit für Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung an , in dem sie eine der folgenden Zusatzqualifikationen einfordern (einheitliche Regelung in den Bundesländern):- Hochschulzugangsprüfung- Probestudium- Nachweis einer Fortbildungsprüfung nach der Berufsausbildung- BeratungsgesprächEine Aufnahme eines Studiums ist auch für Realschüler möglich, sofern sie den Weg über andere Bildungseinrichtungen wählen. Dazu gehören Zusatzprüfungen oder andere Leistungsnachweise über sich zusätzlich ergehen lassen.








