Student mit Behinderung

Auch behinderte Menschen sollen die Möglichkeit haben, an deutschen Universitäten und Fachhochschulen zu studieren. Wird die Option auch von der Hochschule ausgewiesen, so sieht die Realität oft ganz anders aus, oft ist die Aufnahme eines Studiums in solchen Fällen problematisch. In Deutschland werden bereits seit geraumer Zeit alle Ressourcen genutzt, um  die Hochschulen des Landes auf den neuesten Stand zu bringen und Studenten mit Handicap ein barrierefreies Studium zusichern zu können. Dieses Konzept trägt den Titel “Barrierefrei studieren“ und wird nach und nach an den Hochschulen vorgestellt und implementiert. Für jede Hochschule ist es wichtig, sich an die Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen und Chancengleichheit garantieren zu können. Um Probleme abzuwägen und Hürden vorher abschätzen zu können, ist der frühe Start in die Recherche wichtig, um zu erkennen, wo und wie ein erfolgreicher Start je nach Art der Erkrankung oder Behinderung in jedem Falle gewährleistet werden kann. Planung und Bewerbung sollten möglicht zeitnah zur Recherche abgeschlossen werden.

Wahl der Hochschule
An erster Stelle nach der Entscheidung für einen Studiengang steht die Auswahl der geeigneten Hochschule. Die Art der Erkrankung und Behinderung ist das wichtigste Kriterium, um die Hochschule mit den besten Gegebenheiten filtern zu können. Zuerst zählt natürlich der Aufbau des Unigebäudes, der Räumlichkeit und des gesamten Geländes. Wird eine Hochschule als behindertengerecht ausgewiesen, so ist es dennoch hilfreich, sich alles vor Ort anzusehen, um sich seine eigene Meinung zu bilden und festzustellen, ob alles passgerecht ist.
Als nächstes sollte man sich über die Ausstattung und das bereitgestellte Material informieren. Hierzu zählen z.B. Großbildschirme, spezielle Tastaturen (Brailleschrift, Tastaturen für manuell Eingeschränkte) an Computern und Notebooks oder Lesegeräte und Auflesedienste.Sollte die Entscheidung für eine Hochschule gefallen und für das Studium ein Umzug notwenig sein, so ist auch die Suche nach einer entsprechenden Wohnung wichtig. An Hochschulen, welche behindertengerechtes Studieren unter optimalen Bedingungen ermöglichen, besteht meist auch die Möglichkeit einer nahen Unterbringung. Neuere Wohnheime sind bereits behindertengerecht ausgestattet, bei vielen steht eine Sanierung an oder ist geplant. Sollten keine Adressen von der Hochschule ausgegeben werden so ist der richtige Ansprechpartner die Stadtverwaltung am Studienort. Auch hier ist eine frühzeitige Planung hilfreich, da an bestimmten Studienorten Wohnungen ohnehin knapp und Studentenwohnheime schnell belegt sind.

Bewerbung
Auch hier ist wieder entscheidend, ob der gewünschte Studienplatz von der Hochschule direkt oder von der ZVS vergeben wird. Für behinderte Personen oder Personen mit chronischen Erkrankungen gelten hier besondere Regelungen. Hat der Bewerber aufgrund seiner Behinderung oder Erkrankung eine längere Schullaufbahn, so gibt es bestimmte Anträge, welche in diesen Sonderfällen ausgefüllt und eingereicht werden können. Es gibt drei verschiedene Arten von Anträgen: Zum einen den Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote des Abschlusses, einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum anderen einen Härtefallantrag.Das Auswahlverfahren läuft dann wie folgt ab:

1. Der Bewerber stellt einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder Verbesserung der Wartezeit und/oder einen Härtefallantrag.

2. Der Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder Verbesserung der Wartezeit wird genehmigt. Eventuelle Nachteile, die dem Bewerber durch Verzögerungen in seiner Schullaufbahn entstanden sind werden so ausgeglichen und ein Studienplatz an den Bewerber vergeben. Sollte noch ein Härtefallantrag gestellt worden sein, so wird dieser nicht berücksichtigt.

3. Wird der Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder Verbesserung der Wartezeit nicht genehmigt, so besteht immer noch die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen.Wichtig ist, dass eine Behinderung und/oder Erkrankung im Falle eines solchen Antrages belegt werden muss (Behindertenausweis, Gutachten). Etwas anderes ist es, wenn an einem Studienort mehr Bewerber studieren möchten als es Studienplätze zu vergeben gibt. Hier gilt die Beurteilung sozialer Gesichtspunkte, welche wiederum belegt werden müssen. Generell ist zu sagen, dass zwei Prozent der Studienplätze, welche bei der ZVS zur Vergabe stehen, werden an Bewerber verteilt, welche einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder Verbesserung der Wartezeit gestellt haben. Weitere zwei Prozent werden an Antragsteller eines Härtefallantrags vergeben.

Finanzierung des Studiums
Jeder Student kann einen Antrag für finanzielle Unterstützung stellen. Erste Option ist eine Beantragung von BAföG. Hier Behinderte oder chronisch Kranke gilt hier, dass ein Freibetrag bei der Einkommensermittlung gesondert berücksichtig wird. Weiter kann die Förderungshöchstdauer sowie die Zeitspanne für die Darlehensrückzahlung verlängert werden. Anders als bei anderen Studenten, wo die finanziellen Mittel der Eltern oder des Partners berücksichtigt werden müssen, ist bei der Gewährung von BAföG bei Behinderten das Einkommen hier nicht ausschlaggebend. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Person mit Behinderung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums mehr Zeit benötigt.
Weiterhin kann ein Antrag auf eine Finanzierung diverser Hilfsmittel gestellt werden, die eine behinderte Person im Laufe des Studiums braucht. Hierzu zählen allgemeine Hilfsmittel, gesonderte Unterrichtsmaterialien (spezielle Bücher etc.), Hilfskräfte (z.B Lesehelfer, Dolmetscher). Ist der Student pflegebedürftig, so können auch diese Kosten übernommen werden. Es werden Kosten übernommen, welche nicht durch Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen oder Sozialleistungen abgedeckt werden.

Angebote
Um die gesellschaftliche Eingliederung zu gewährleisten, sollten bei der Auswahl des Studiengangs und der Hochschule Freizeitangebote vor Ort gesucht werden. Ob diese in Form eines speziellen Kurses, sportlicher Aktivität oder künstlerischen Angeboten wahrgenommen werden, liegt in der Hand des Studierenden. Vielleicht gibt es auch Freizeittreffs und Cafés, die den Ansprüchen angepasst sind Wichtig ist hierbei jedoch nur, wie schon bei allen Punkten zuvor, dass eine entsprechende Ausstattung vorhanden ist und die Qualifikation der Leitung vorhanden ist. Schön ist es natürlich, auf diesem Wege Kontakt zu anderen Studenten gewinnen zu können, gleich, ob diese eine Behinderung haben oder nicht.

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