Studiengebührenverwendung
Insgesamt wurden bis heute 17 Millionen Euro Studiengebühren an
Insgesamt wurden bis heute 17 Millionen Euro Studiengebühren an der Uni Köln eingenommen. Davon wurde allerdings nur ein Viertel für Verbesserungsmaßnahmen eingesetzt. Wo bleibt der Rest? NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) fordert nun eine Stellungnahme der Hochschule, sonst droht eine Senkung der Beiträge.
Die Universität zu Köln wird gebeten, deutlich zu machen aus welchen Gründen sie sich dazu entschlossen haben, den größten Teil der eingenommenen Mittel nicht zu investieren sondern zurückzustellen ins nächste Jahr. Ein Bericht der Hochschule macht deutlich, dass das Geld nicht für unsachgemäße Zwecke verwendet wurde. Es wurde „noch” nicht verausgabt, wobei das Gesetz eine „zeitnahe” Verwendung der Mittel vorschreibt. Studium und Lehre sollen zeitnah, mit Hilfe dieser Mittel, verbessert werden. Auch wenn dies im nächsten Semester geschieht, ist es dennoch zeitnah. Die Rechtsaufsicht wartet nun also auf eine Stellungnahme der Universität, die dann ausgewertet wird.
Es gehen immer wieder neue Hinweise beim Ministerium ein, dass auch in anderen Fällen die Studiengebühren für „andere” Zwecke eingesetzt wurden. Doch bislang hat sich noch kein Verdacht bestätigt. Mittlerweile entscheidet eine Schiedskommission, ob und wie viel der Studiengebühren an die Studierenden zurückgezahlt wird. Eine solche „Geld-zurück-Garantie” tritt in Kraft, wenn die Qualität der Lehre zum Beispiel, nicht ausreichend und somit kein ordentliches Studium möglich ist. Hochschulen müssen dann, sofern die Rechtsaufsicht dies fordert, Studiengebühren zurückzahlen.
Im Studienbeitragsgesetz wurden bestimmte Mechanismen eingearbeitet, die den Missbrauch verhindern und so die Qualität sichern können. So braucht die Rechtsaufsicht nicht auf Hinweise der Öffentlichkeit und Studenten zu warten. Studenten sind dazu aufgefordert, sich an die Schiedskommission zu wenden um so aktiv Mängel zu bekämpfen und bessere Bedingungen zu schaffen.
In der Regel sind die Berichte, welche die Absichten und Zwecke der Hochschulen im Bezug auf die angenommenen Mittel darlegen, zufrieden stellend. Wenn aber festgestellt wird, dass die Mittel, zum Beispiel nicht sinngemäß eingesetzt wurden, wird die Rechtskommission diese Verbuchungen der Hochschule rückgängig machen. Für diese Bereiche würden dann andere Hochschulmittel verwendet werden. Wurden die Einnahmen der Hochschulen hingegen nicht zeitnah genutzt, wird über die Höhe dieser Beiträge der Hochschule neu entschieden werden.
Manchmal ist es nicht zu verhindern, dass es in Einzelfällen zu solchen „Anschuldigungen” kommt und dabei kann das Vertrauen zwischen Hochschule und Student verloren gehen. Doch es bleibt hier bei Einzelfällen, denn bei den meisten der 26 Hochschulen in NRW scheint es relativ gut zu laufen. Um nun auch einen Gesamtüberblick zu erhalten, wird eine unabhängige Gutachtergruppe eingeladen und die Situation bewerten. Dies geschieht durch das Deutsche Studentenwerk, dem Stiftverband für die deutsche Wissenschaft. Hierbei wird ein Bericht über die ersten anderthalb Jahre Studiengebühreneinnahmen in NRW angefertigt.
Anhand dieses Dokumentes kann die Wirkung der Studiengebühren und sein Effekt auf Lehre und Studium beobachtet werden. Für das Land Nordrhein Westfalen hatten Lehre und Studium eine untergeordnete Stellung, was die hohen Abbrecherquoten und die lange Studiendauer vieler Studenten belegen. Durch eine Gesamtbewertung könnte der Erste Schritt in Richtung Verbesserung getan werden.








