Keine Studiengebühr für schwerbehinderte Studenten

Ein schwerbehinderter Student muss keine Studiengebühr bezahlen. Um die Befreiung zu erhalten, muss er lediglich einen Schwerbehindertenausweis vorlegen, der einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent nachweist.

Das teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag (9. Dezember) mit. Die Richter widersprachen mit ihrem Urteil der Auffassung des Universität Heidelberg. Diese hatte - anders als andere Universitäten in Baden-Württemberg - ein fachärztliches Attest von einem Studenten verlangt. Damit sollte er dokumentieren, in welcher Form die Behinderung das Studium beeinträchtigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 7 K 1409/07)
Der betroffene Student hatte sich gegen den zusätzlichen Nachweis gewehrt. In seinem Schwerbehindertenausweis ist der Grad der Beeinträchtigung mit 60 Prozent angegeben. Darum hatte er bei der Heidelberger Hochschule beantragt, für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr von 500 Euro befreit zu werden - ohne Erfolg.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat ein Student jedoch nachgewiesen, das er nur unter erschwerten Bedingungen studieren kann, wenn er seinen Schwerbehindertenausweises mit dem entsprechenden Behinderungsgrad vorlegt hat. Diese Regelung sei auch sinnvoll, weil die Erhebung der Studiengebühr und ihre Bearbeitung möglichst einfach gestaltet sein soll. Zudem befürchteten die Richter eine Benachteiligung von Behinderten, wenn ein zusätzliches Attest gefordert würde. Der Aufwand und die Kosten könnten behinderte Studierende möglicherweise davon abhalten, die Befreiung zu beantragen, hieß es.

Bookmark diesen Beitrag Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Facebook
  • Linkarena
  • MyShare
  • Ask
  • YahooMyWeb

Copyright © 2006 - 2008 Semesterticket bundesweit | Impressum | AGB | Konzeption & Gestaltung Webdesign Köln