Studiengebühren

Was sind Studiengebühren? Studiengebühr müssen Studenten regelmäßig bezahlen, damit sie an dem Studium teilnehmen können.

Seit wann gibt es diese Gebühren? Bis 1970 gab es in Deutschland Studiengebühren, erstmals in Form von Hörergeldern.

Die Kosten beliefen sich auf 150 DM. Dann jedoch wurden diese Hörergelder von ca. 6000 Studierenden boykottiert. Ab 1970 gab es dann keine Hörergelder mehr.

Wie hoch sind die Kosten heute? Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland immer verschieden. Siehe Verzeichnis PDF

Wer muss keine Kosten tragen?

1) Hamburg: Doktoranden Studenten im Praxis- oder Urlaubssemester Behinderte Soziale Härtefälle Eltern von Kindern bis 14 Jahren Hochbegabte (entscheidet die Hochschule im Einzelfall)

2) Niedersachsen: Studenten im Praxis- oder Auslandssemester (wenn es sich dabei um Pflichtsemester im Sinne der Studienordnung handelt) Doktoranden mit einem aus öffentlichen Geldern finanzierten Stipendium Studenten im Urlaubssemester Medizinstudenten im praktischen Jahr Studenten der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Eltern mit Kindern bis 14 Jahren Studenten, die ein Familienmitglied pflegen Von den Gebühren befreit ist außerdem jeder, der eine schwere Behinderung hat, lange krank war oder Opfer eines Verbrechens wurde.

3) Nordrhein-Westfalen: Zunächst: Bafög-Empfänger, die weniger als zehn Semester studieren, denn Hochschulabsolventen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht mehr als 10 000 Euro Schulden haben - aus Bafög und Gebühren. Allein das Bafög überschreitet diese Grenze. Wer also einen Gebührenkredit aufnimmt, muss ihn nicht zurückzahlen. Zwei Drittel der Bafög-Empfänger sind faktisch von den Studiengebühren befreit. Außerdem: Studenten im Urlaubs- und Praxissemester Medizinstudenten im praktischen Jahr Doktoranden Studenten der Studiengänge, die durch Drittmittel finanziert werden Eltern von Kindern unter zehn Jahren Engagierte Studenten in den Organen der Hochschule oder als Gleichstellungsbeauftragter Studenten aus Ostwestfalen-Lippe: Hier haben sich fünf Hochschulen gemeinsam mit Sponsoren ein Förderprogramm aus Stipendien und Studienbegleitenden Jobs ausgedacht. Weitere Infos unter www.studienfonds-owl.de 

4) Hessen: Hochbegabte (die Hochschulen dürfen den besten zehn Prozent Gebühren erlassen, müssen aber nicht) Studenten im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester Medizin- und Pharmaziestudenten im praktischen Jahr Eltern von Kindern bis 14 Jahren Ausländische Studenten von Partneruniversitäten und ausgewählten Ländern

5) Baden-Württemberg: Doktoranden Medizinstudenten im praktischen Jahr Behinderte (und chronisch Kranke) Eltern von Kindern bis acht Jahren Studenten, die zwei oder mehr Gebührenzahlende Geschwister haben Studenten im Urlaubs- oder Praxissemester 6) Bayern: Doktoranden Medizinstudenten im praktischen Jahr FH- Studenten , die an einem Studienkolleg oder am Vorbereitungsstudium teilnehmen Schwerbehinderte Eltern von Kindern bis zehn Jahren Hochbegabte (die besten zehn Prozent)bekommen Rabatt. Neben sehr gute Leistungen zählt auch Engagement an der Hochschule Kinder aus sozial schwachen Familien Münchner Studenten, die bis zum Wintersemester 2007/2008 ihren Abschluss machen Studierende mit drei oder mehr Geschwistern

Bookmark diesen Beitrag Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Facebook
  • Linkarena
  • MyShare
  • Ask
  • YahooMyWeb

Copyright © 2006 - 2008 Semesterticket bundesweit | Impressum | AGB | Konzeption & Gestaltung Webdesign Köln