Studiengebühren

Was sind Studiengebühren?
Studiengebühr müssen Studenten regelmäßig bezahlen, damit sie an dem Studium teilnehmen können.

Seit wann gibt es diese Gebühren?
Bis 1970 gab es in Deutschland Studiengebühren, erstmals in Form von Hörergeldern.

Die Kosten beliefen sich auf 150 DM. Dann jedoch wurden diese Hörergelder von ca. 6000 Studierenden boykottiert. Ab 1970 gab es dann keine Hörergelder mehr.

Wie hoch sind die Kosten heute?
Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland immer verschieden.
Siehe Verzeichnis
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Wer muss keine Kosten tragen?

1) Hamburg:
Doktoranden
Studenten im Praxis- oder Urlaubssemester
Behinderte
Soziale Härtefälle
Eltern von Kindern bis 14 Jahren
Hochbegabte (entscheidet die Hochschule im Einzelfall)

2) Niedersachsen:
Studenten im Praxis- oder Auslandssemester (wenn es sich dabei um Pflichtsemester im Sinne der Studienordnung handelt)
Doktoranden mit einem aus öffentlichen Geldern finanzierten Stipendium
Studenten im Urlaubssemester
Medizinstudenten im praktischen Jahr
Studenten der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Eltern mit Kindern bis 14 Jahren
Studenten, die ein Familienmitglied pflegen
Von den Gebühren befreit ist außerdem jeder, der eine schwere Behinderung hat, lange krank war oder Opfer eines Verbrechens wurde.

3) Nordrhein-Westfalen:
Zunächst: Bafög-Empfänger, die weniger als zehn Semester studieren, denn Hochschulabsolventen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht mehr als 10 000 Euro Schulden haben - aus Bafög und Gebühren. Allein das Bafög überschreitet diese Grenze. Wer also einen Gebührenkredit aufnimmt, muss ihn nicht zurückzahlen. Zwei Drittel der Bafög-Empfänger sind faktisch von den Studiengebühren befreit.
Außerdem:
Studenten im Urlaubs- und Praxissemester
Medizinstudenten im praktischen Jahr
Doktoranden
Studenten der Studiengänge, die durch Drittmittel finanziert werden
Eltern von Kindern unter zehn Jahren
Engagierte Studenten in den Organen der Hochschule oder als Gleichstellungsbeauftragter
Studenten aus Ostwestfalen-Lippe: Hier haben sich fünf Hochschulen gemeinsam mit Sponsoren ein Förderprogramm aus Stipendien und
Studienbegleitenden Jobs ausgedacht. Weitere Infos unter
www.studienfonds-owl.de 

4) Hessen:
Hochbegabte (die Hochschulen dürfen den besten zehn Prozent Gebühren erlassen, müssen aber nicht)
Studenten im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester
Medizin- und Pharmaziestudenten im praktischen Jahr
Eltern von Kindern bis 14 Jahren
Ausländische Studenten von Partneruniversitäten und ausgewählten Ländern

5) Baden-Württemberg:
Doktoranden
Medizinstudenten im praktischen Jahr
Behinderte (und chronisch Kranke)
Eltern von Kindern bis acht Jahren
Studenten, die zwei oder mehr Gebührenzahlende Geschwister haben
Studenten im Urlaubs- oder Praxissemester

6) Bayern:
Doktoranden
Medizinstudenten im praktischen Jahr
FH- Studenten , die an einem Studienkolleg oder am Vorbereitungsstudium teilnehmen
Schwerbehinderte
Eltern von Kindern bis zehn Jahren
Hochbegabte (die besten zehn Prozent)bekommen Rabatt. Neben sehr gute Leistungen zählt auch Engagement an der Hochschule
Kinder aus sozial schwachen Familien
Münchner Studenten, die bis zum Wintersemester 2007/2008 ihren Abschluss machen
Studierende mit drei oder mehr Geschwistern


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