VG Saarland: kein Aussetzen der Studiengebühren
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat gegen den Eilantrag einer Studentin der Uni des Saarlandes entschieden: diese und ihre Kommilitonen sind vorerst weiter verpflichtet, Studiengebühren von bis zu 500 Euro ab dem kommenden Wintersemester zu zahlen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.








