VG Saarland: kein Aussetzen der Studiengebühren

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat gegen den Eilantrag einer Studentin der Uni des Saarlandes entschieden: diese und ihre Kommilitonen sind vorerst weiter verpflichtet, Studiengebühren von bis zu 500 Euro ab dem kommenden Wintersemester zu zahlen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

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