Studiengebühren-Satzung an der Uni Bielefeld verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Studiengebührensatzung an der Uni Bielefeld gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Demnach darf die Universität keine Staffelung der Gebühren gemäß dem Hochschulsemester des Studierenden vornehmen.

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