Roland Koch (CDU) verhindert wieder die Abschaffung der Studiengebühr?

Die Studiengebühren in Hessen sind verfassungsgemäß! Das hat der Staatsgerichtshof entschieden doch nicht nur der Landtag zweifelt, auch bei den Richtern sorgt es für Differenzen. Zunächst der Hinweis

Kochs auf den Formfehler und nun Artikel 59? Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung garantiert kein gebührenfreies Studium in Hessen, doch der Artikel 59 der Unterrichtsgeldfreiheit besagt, dass “in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen […] der Unterricht unentgeltlich” ist. Doch mit sechs zu fünf Stimmen entschieden die Richter sich für die Studiengebühren. So erklärte die Verfassungsrichterin Karin Wolski, dass der Artikel den Gesetzgeber nicht daran hindern kann, Studiengebühren einzuführen. Wichtig ist jedoch, dass wegen der Erhebung von Studiengebühren, niemand vom studieren abgehalten wird. Der Darlehensanspruch für alle Studierenden erfülle diese Anforderung, so Wolski. Auch sozial schwache Studieninteressierte würden nicht von den Gebühren abgeschreckt werden, da die Darlehen ohne Bonitätsprüfung und für Bafög-Empfänger zinsfrei eingeräumt werden, das führe zudem zu einer sozialen Abfederung.Von den elf Richtern stimmten fünf abweichend ab, denn sie befanden, dass man mit der Entscheidung nicht dem Wortlaut und dem Sinn der Verfassung gerecht werde, diesen sogar in ihr Gegenteil verkehre. Im Namen der fünf Richter, protestierte der neue Präsident des Gerichtshofes Klaus Lange, dass das Gesetz den Grundsatz des unentgeltlichen Schulbesuchs verletzt. Unsinnig sei zudem, dass die Darlehensschulden aus der Sicht der Richtermehrheit, die wirtschaftliche Lage von Studierenden verbessern würden.Durch den Richterspruch sieht die geschäftsführende CDU-Regierung ihre Bestätigung, diese Entscheidung sei “weit reichend und bedeutend”. So auch die FDP-Fraktion, die die linke Landtagsmehrheit auf dem “Holzweg” sieht.Nun reagieren die Gegner der Studiengebühren mit Enttäuschung, man kritisiert das Urteil als “lebensfremd”. Insgesamt erschien es der SPD und Grünen-Ecke, dass ein großer Druck auf das Gericht gegeben wurde. Der DGB-Vorsitzende Hessens Stefan Körzell, sah in dem knappen Mehrheitsvotum sogar eine politische Färbung.
Noch am Abend protestierten die Studierenden gegen den Gerichtsentscheid. Die Unmut der Studenten war groß und auch sie sahen in der Abstimmung, dass es kein juristisches sondern ein politisches Urteil gewesen ist.

Zuvor hatte die Abschaffung der Studiengebühren keinen Erfolg. Roland Koch unterzeichnete das entsprechende Gesetz nicht, mit der Begründung, dass dem Landesparlament ein Formfehler im Gesetzestext unterlaufen ist. Weiterhin erklärte der CDU-Politiker, dass das Gesetz “handwerklich unzulänglich” sei. Natürlich galt dies fern ab des politischen Streites. Der Landesregierung bot Koch dabei an, das Gesetz zu beanstanden, so wie es ihr Recht ist. Erst wenn der Landtag erneut darüber abgestimmt hätte, könne das Gesetz erst angenommen werden. Für Dirk Metz den Regierungssprecher war das Gesetz verfassungswidrig. Durch Kochs Weigerung schien die Abschaffung der Studiengebühren in Hessen in ferne Zukunft gerückt zu sein.

Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung:
“Unterrichtsgeldfreiheit”

(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.
(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.


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