70.000 Studenten zahlen

Das Ministerium für Wissenschaft stellte nun fest, dass die Frist für die Befreiung von Studiengebühren nun ab- gelaufen sei. Die von den Stud- iengebühren befreiten Studenten müssen nun erst einmal die Studiengebühr verrichten, es sei denn, schwerwiegende Gründe würden dagegen sprechen. Dies wäre aber wohl eher die Ausnahme und somit ein

verschwindend kleiner Prozentanteil. Eine Befreiung von der Studiengebühr (363 Euro pro Semester) wird nur für Studenten gewährt, die in der vorgeschriebenen Mindestzeit den Studienabschnitt absolviert haben, bzw. diejenigen, die diese Frist nicht mehr als zwei Semester überschritten haben. Die restlichen Studierenden müssen die Gebühr vor Beginn des Semesters einzahlen. Des Weiteren erlangten in Österreich Studenten eine Ausnahmeregelung, wenn diese beispielsweise Schwangerschaft während des Studiums, oder eine mehr als zwei Monate dauernde Krankheit bis hin zu einem geregelten Arbeitsverhältnis nachweisen könnten. Ebenso galt auch die Kinderbetreuung (bis zum siebenten Lebensjahr) als befreiend. Enorm sei der Verwaltungsaufwand zur Abarbeitung der Anträge, so der Rektorenpräsident Christoph Badelt. So die rechtliche Lage aus Wien, die mit ähnlichen Protesten seit Einführung der Studiengebühren kämpfen.

Aktuell wurde nun dieser Regelung vom Wissenschaftsministerium wiedersprochen und festgestellt, dass nun die „Befreiten“ die Gebühr vorerst zahlen müssen und die Rückzahlung erst nach dem Nachweis der Ausnahme zu erfolgen hat. So sei eine Berufstätigkeit über die Einkommensbestätigung leicht zu belegen, der Nachweis der Kindererziehung ist schon weitaus schwieriger und erfordert eine reihe mehr Aufwand, um die Tätigkeit nachzuweisen. Der Zeitaufwand für den Nachweis wird somit für einige Studenten sehr aufwendig werden. Dies schützt jedoch nicht vor dem Rauswurf aus der Uni. Wer die fällige Studiengebühr nicht vorsorglich einzahlt, wird automatisch exmatrikuliert.

Das beschlossene Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Österreich in Kraft.

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