Existenz gründen

semesterticket_munze.jpgDie GmbH gibt es auch für einen Euro.

Der 26-jährige Diplom-Informatiker und Unternehmensgründer Markus Janssen will Software verkaufen. Ihm und zwei Freunden kam vor ein paar Jahren die Idee, eine Software für Usability-Experten zu schaffen. Sogenannte Usability-Experten testen nämlich, an welcher Stelle auf einer Internetseite ein Link positioniert werden muss, um vom Kunden gefunden zu werden. Bislang wurden hierbei Testpersonen Papierblätter vorgelegt, die jedes Mal eine andere Link-Anordnung aufweisen. Janssen und seine Kollegen haben eine Software entwickelt, mit der diese Testseiten im Internet aufgebaut werden können. Das Produkt erreicht seine Marktreife im Herbst.

Spätestens dann müssen die Drei eine Rechtsform haben. Ihnen geht es zudem wie vielen Existenzgründern, die gute Idee ist zwar vorhanden doch es fehlt am Geld. Aus diesem Grund ist es für sie schwer in Deutschland eine Rechtsform zu bekommen, die eine persönliche Haftung ausschließt. Vorteilhaft wäre aber ein Schutz vor Haftung, denn sollte es zu einer Pleite kommen, können nur Ansprüche gegen das Gesellschaftsvermögen geltend gemacht werden. Somit wäre das Privatvermögen vor den Gläubigern geschützt.

Üblich ist es in diesem Fall, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH zu gründen. Dazu war bislang jedoch ein Stammkapital von 25 000 Euro nötig. Da Janssen das nötige Geld nicht besaß, beschloss er, so wie es viele Existenzgründer machen, in England eine Limited zu gründen. Der Begriff Limited (Ltd) steht für “private company limited by shares” und auch hier ist die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen. Für ihre Gründung muss ein symbolisches Stammkapital von einem Pfund gegeben sein.

Als Gründer in das englische Recht zu wechseln, ist möglich seitdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass die Rechtsformen eines Mitgliedslandes auch in weiteren Mitgliedsländern anerkannt werden müssen. Doch Janssen wandte sich wieder von der Limited ab, denn plötzlich war die Rede von einer GmbH-Reform. So sollte eine Mini-GmbH eingeführt werden, die auch ein Stammkapital von einem Euro benötigt. Das war im Juni 2006 und schon zwei Jahre später wurde die Mini-GmbH eingeführt. Doch für wen lohnt sich die Mini-GmbH wirklich?

Auch die Mini-GmbH schließt eine persönliche Haftung der Gesellschafter aus, bietet demnach den gleichen Schutz wie eine “normale” GmbH. Doch für eine Mini-GmbH wird kein Kapital benötigt, denn sie ist eine Rechtsform speziell für kleinere Gewerbetreibende. Sie ist quasi als Durchgangssituation zur echten GmbH zu betrachten. Der Betreiber einer Mini-GmbH wird nach § 5 des künftigen Gesetzes dazu verpflichtet, rund ein Viertel des Jahresüberschusses zu sparen, damit die 25 000 Euro zurückgelegt werden können. Sobald diese Summe erreicht ist, kann aus der Mini- eine echte GmbH entstehen und der Sparzwang fällt weg. Zusätzlich muss der Unternehmen, dort wo er mit seinem Logo erscheint, die Angabe “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” machen.

Die Reform ist für Existenzgründer eine wahre Erleichterung, so auch bei der klassischen GmbH, das Stammkapital von 25 000 Euro als Hürde, entfällt. Sollte ein Existenzgründer diese Summe nicht aufbringen können, steht die Mini-GmbH bereit. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zunächst nur vorgesehen, das Stammkapital auf 10 000 Euro herabzusenken. Die Hürde zur Gründung wäre zwar niedriger gewesen, jedoch wurde der Vorschlag nicht vom Bundestag akzeptiert.

Bald werden auch die Bürokratiekosten sinken, denn bisher waren für die Einrichtung einer GmbH circa 700 Euro nötig: 150 Euro für die Eintragung in das Handelsregister und weitere 550 Euro Notarskosten. Künftig soll dieser Vorgang nur noch 220 Euro kosten, denn im Anhang des neuen Gesetzes wird ein Mustervertrag zu finden sein. Wer von diesem Gebrauch macht, muss sich lediglich nur noch die Unterschriften unter dem Vertrag, von einem Notar beglaubigen lassen.

Hinzu kommt das die Gründung nun auch schneller gehen soll. Im Schnitt wurden dafür mehrere Monate benötigt, denn zahlreiche Gewerbe benötigten zunächst eine Ämtergenehmigung für die Eintragung in das Handelsregister. Künftig wird auch eine vorläufige Eintragung in das Handelsregister zu machen sein. Die Reform wurde zum Laufen gebracht, weil sich immer mehr deutsche Gründer in das englische Recht liefen. Berechnungen zufolge, ist schon eine von vier deutsche gegründete Kapitalgesellschaft eine Limited. Die Vorteile des englischen Modells im Vergleich zur deutschen GmbH, sind klar: kein Stammkapital und die Gründung erfolgt schnell und günstig. Wer sich für eine Limited entscheidet, gründet diese nicht selbst sondern beauftragt einen Dienstleister. In Deutschland ist die Firma Go Ahead der Marktführer. Dieser übernimmt die Formalien für den Existenzgründer, macht einen englischen Jahresabschluss fertig und lässt seine Kunden die eigene Büroadresse nutzen.

Doch auch eine Limited hat seine Nachteile. Die laufenden Kosten sind höher als bei einer GmbH, jährlich müssen für die Unterhaltung der Limited 280 Jahre gezahlt werden. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, muss der Existenzgründer in England vor Gericht. Auch kann schlecht kontrolliert werden ob die Jahresabschlüsse, die vom Dienstleister eingereicht werden, richtig sind. Denn die Kenntnisse eines deutschen Gründers im englischen Recht sind beschränkt.
Fragen zum Limited (Ltd) ? http://www.foerderland.de/410.0.html

Bookmark diesen Beitrag Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Facebook
  • Linkarena
  • MyShare

Copyright © 2006 - 2008 Semesterticket | Impressum