EU Studium bafög-würdig

Bafög auch beim Studium im EU-Ausland
Europäischer Gerichtshof

Bafög auch beim Studium im EU-Ausland
Europäischer Gerichtshof sieht durch bestehende Regel Freizügigkeit verletzt

Deutsche Studenten bekommen künftig auch dann Bafög, wenn sie ihr Studium komplett im EU-Ausland absolvieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bisher musste ein Studium in Deutschland begonnen werden, um gefördert zu werden.
Der EuGH gab damit den Klagen von zwei Studentinnen statt, deren Bafög-Anträge für den Besuch von Universitäten in Großbritannien und den Niederlanden abgelehnt worden waren.
Freizügigkeit werde eingeschränkt

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann Auslands-Bafög nur dann gezahlt werden, wenn der Antragsteller die fragliche Ausbildung in Deutschland begonnen und dort mindestens ein Jahr lang verfolgt hat. Der EuGH erklärte, diese Erfordernis bringe Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und mögliche Verzögerungen der Ausbildung mit sich und könne junge Menschen daher von einem Studium im EU-Ausland abhalten. Durch die strittige Gesetzesbestimmung werde daher die Freizügigkeit der Studenten in unzulässiger Weise eingeschränkt.

Der EuGH fügte allerdings hinzu, die Zahlung von Auslands-Bafög könne durchaus von einer gewissen Verbundenheit der Antragsteller mit der deutschen Gesellschaft abhängig gemacht werden. Eine der beiden Klägerinnen, eine deutsche Staatsbürgerin offenbar walisischer Herkunft, war unmittelbar nach dem Abitur nach Großbritannien gezogen und hatte dort als Au-pair gearbeitet, ehe sie in Deutschland Bafög für ihr Studium an einer britischen Universität beantragte.
Studentenwerk fordert Rechtsklarheit

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat das Urteil begrüßt. “Das ist ein guter Tag für alle BAföG- Geförderten. Der Europäische Gerichtshof macht mit seiner Entscheidung den Weg frei für mehr Mobilität der Studierenden, und das stärkt auch den europäischen Hochschulraum”, teilte DSW- Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde am Dienstag in Berlin mit.

Nach Auffassung des DSW können Studierende nunmehr BAföG- Auslandsförderung vom ersten Semester an beantragen und damit, wenn sie die Regelstudienzeit einhalten, ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in der Europäischen Union (EU) absolvieren. “Um hier Rechtsklarheit zu schaffen, sollte der Gesetzgeber die entsprechende Regelung im BAföG umgehend anpassen”, forderte Meyer auf der Heyde.

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