GEZ Befreiung
Was ist die GEZ? Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland. Die GEZ hat ihren Sitz in Köln und ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dazu zählen ARD, ZDF und der WDR, aber auch 3sat und arte.  Die Aufgabe der GEZ besteht darin, die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegten Rundfunkgebühren für TV, Radio usw. von den Teilnehmern einzuziehen. Es besteht die Pflicht, die angeschlossenen Empfangsgeräte selbst bei der GEZ anzumelden. Dieses kann man über den Postweg oder auch online machen. Pro Haushalt muss ein Mitglied alle Geräte anmelden, die Gebühren können dann unter den Haushaltsmitgliedern aufgeteilt werden (z.B. in WGs). Als Student hat man die Möglichkeit, von den Gebühren der GEZ befreit zu werden. Die Befreiung gilt für ein Jahr. Der Status "Student" reicht nicht zur Befreiung und lediglich wer über ein geringes Einkommen verfügt kann auf die Befreiung der Gebühren hoffen. Daher müssen einige Dokumente beim Sozialamt der Gemeinde eingereicht werden: - Immatrikulationsbescheinigung - Kopie des Mietvertrages - Einkommensnachweise, wie Bafög-Bescheinigung, Lohn, Unterhalt etc. - Beiträge einer eigenen Krankenversicherung - GEZ Beitragsnummer - Kopie des Bafög-Bescheides an die Landesrundfunkanstalt (seit Sommer 05) Diejenigen, die bis heute kein Radio oder Fernsehen hatten, brauchten bis jetzt auch keine Geräte anmelden. Im Zeitalter von Internet ist es seit einigen Jahren möglich auch über das Internet TV zu schauen oder Radio zu hören. Daher haben die Ministerpräsidenten am 19. Oktober 2006 beschlossen, dass für "Neuartige Rundfunkgeräte" (Internet-PCs) ab Januar 2007 eine Gebühr in Höhe von EUR 5,52 zu entrichten ist. Sehr viel Verwirrung kam nun auf. Dabei sind die meisten von der neuen Gebühr nicht betroffen. Betroffen von der neuen Gebühr sind nur die Bürger, die bis jetzt kein Radio oder Fernsehen angemeldet hatten, aber über einen internetfähigen PC oder andere rundfunkfähigen Geräte verfügen. Die genauen Gebühren findet man unter http://www.gez.de im Internet. TIPP: Wenn man schon den Weg zum Sozialamt gemacht hat, kann man auch gleich die Gelegenheit nutzen den Telekom Sozialtarif zu beantragen. Diesen kann man auch bei der Telekom einreichen. Bei Genehmigung wird einem ein Rabatt auf die Grundgebühr gewährt, der als Guthaben auf die Telefonrechnung verrechnet wird.










