Das BAföG
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sie kann von Personen beantragt werden, die ein Studium beginnen möchten, aber aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit dazu haben. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, bzw. sind die finanziellen Mittel der Eltern. Die Förderung wird im Zuge der sozialen Gleichstellung vollzogen.
Die Gewährung von BaföG ist an bestimmten Grundlagen festgelegt
Um herauszufinden, ob dein Studium gefördert wird, solltest du dir vorab folgende Fragen stellen:
- Sind deine persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
- Ist die Ausbildung/das Studium grundsätzlich förderungsfähig?
- Wird dein Ausbildungsbedarf nicht durch dein eigenes Einkommen oder das Einkommen deiner Eltern oder deiner/deines Ehefrau/-mann gesichert?
BaföG erhalten nur Förderungswürdige Antragsteller
Wenn du eine der aufgelisteten Schulen besuchst, kann deine Ausbildung finanziell unterstützt werden:
- Fachschule/Fachoberschule/Fachhochschule,
- Abendschule,
- höhere Handelsschule oder andere weiterführende Schule nach Klasse 10,
- Universität.
Auch Praktika sind förderungswürdig, ob deines unterstützt wird, solltest du vor Beantragung des BAföGs gezielt hinterfragen. Gefördert werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und Eignung vorweist, so wie das Höchstalter von 29 Jahren nach § 10BAföG noch nicht vollendet hat.
Staatsangehörigkeit ist im §8 BAföG geregelt
BAföG kann somit nur von Personen beantragt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für ausländische Mitbürger bestehen jedoch auch Möglichkeiten, die Förderung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn der Vater oder die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten mit inländischem Wohnsitz liegen darüber hinaus auch in dem Förderungsbereich des BAföGs.
Die Ausbildung muss den gesetzlichen Bestimmungen gerecht werden
Auch für die Eignung liegt eine gesetzliche Regelung vor, welche in den Paragraphen §9 BAföG, §48 BAföG niedergeschrieben ist. Anhand deiner Leistungen wird abgeschätzt, ob du dein Studium bzw. deine Ausbildung erfolgreich abschließen wirst. Bist du Student, so erfolgt die Kontrolle z.B. über Eignungsnachweise, die du ab einem bestimmten Fachsemester erbringen musst. In den meisten Studiengängen ist das ab dem 5. Semester der Fall, es kann jedoch auch sein, dass die Prüfungsverordnungen deiner Hochschule in deinem Studiengang eine Zwischenprüfung vor dem dritten oder vierten Semester vorsieht.
Die Antragstellung bedarf der Formeinhaltung
BAföG wird anhand von Formblättern beantragt. Diese erhältst du entweder via Download unter http://www.bafoeg.bmbf.de/ oder direkt beim zuständigen BAföG Amt, wo du im Anschluss deine vollständigen Unterlagen einreichst. Dort kannst du auch die genauen Fristen (Terminabgabe, Frist zum Nachreichen fehlender Unterlagen) erfragen. Ergeht dann der Bewilligungsbescheid, so gilt dieser für ein Jahr. Danach muss er neu beantragt werden.
ACHTUNG:
Rückwirkend können keine Anträge gestellt werden. Der Antrag sollte vor Beginn des Studiums gestellt und das rechtzeitig, damit eventuell fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Maßgebend ist der Antragsstempel. Lasst euch ggf. eine Kopie mit dem Eingangstempel aushändigen, um jederzeit das Antragsdatum nachweisen zu können.
Bafög gibt es auch für ein Auslandsstudium
Du möchtest dein Studium im Ausland beginnen oder fortsetzen? Das heißt nicht automatisch, dass du keinen Anspruch auf Förderung hast. Wenn du bisher BAföG erhalten hast bzw. dies bei einem Studium in Deutschland erhalten würdest, so bekommst du dies grundsätzlich auch, wenn du ein oder mehr Semester im Ausland studieren möchtest. Auch hier beträgt die Dauer der Förderung ein Jahr. Wurdest du bisher bei deinem Studium in Deutschland finanziell von deinen Eltern unterstützt, so sei dir auch hier geraten, in jedem Falle einen Antrag auf Auslandsbafög zu stellen. Auch hier solltest du darauf achten, dass dein Antrag rechtzeitig, bestenfalls mit einer Vorlauffrist von 6 Monaten, vorliegt.
Am Ende muss alles zurück gezahlt werden
BAföG wird unterteilt in einen staatlichen Zuschuss und in ein zinsloses Darlehen. Das bedeutet, dass die Hälfte der geleisteten Gesamtsumme, die der Student für die Dauer seines Studiums erhalten hat, zurückgezahlt werden muss. In der Regel sollte diese Summe in einer Frist von 5 Jahren nach Eingehen der letzten BAföG-Zahlung, abgeglichen werden.
Auf folgenden Seiten kann man sich das Bafög ausrechnen lassen:








