Das Sozialamt

Das Sozialamt hat selber viele Begriffe die verwendet werden, wie z.B Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Soziales und Wohnen etc.

Es ist eine Behörde die für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII und häufig andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist.
Sie ist eine öffentliche Hilfeleistung, die bedürftigen Bürgern Deutschlands in Anspruch nehmen können.
Ziel ist jedem Einwohner in Deutschland so ein Leben bieten zu können, dass es der Würde des Menschen entspricht.

Sozialhilfe bekommt man dann, wenn das Einkommen nicht ausreicht und der nicht über ein Vermögen verfügt.
Es sind die, die aus eigener Kraft oder besonderen Umständen - auch akuten Notlagen - nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
- Zu geringes Einkommen
- Zu geringe Rente
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit

Regelsatz

Der Regelsatz ist eine mtl. Zuwendung, die in den Bundesländern unterschiedlich hoch ist.
(Kosten für: Nahrungsmittel, Haushaltsstrom und individueller Bedürfnisbefriedigung, z.B Telefon, Haustierhaltung und Genussmittel, wie Tabak.)

In NRW beträgt der Regelsatz 293 € mtl. für den Haushaltsvorstand und 234 € für Haushaltsangehörige über 18 Jahren. Alleinerziehende mit Kindern unter 7 Jahren bekommen 10 % Aufschlag auf den Regelsatz der Kinder.

Wenn die komplette Miete übernommen werden soll, dann muss es den angemessen Vorgaben des Sozialamtes entsprechen.
(In Wuppertal z.B darf die Wohnung für Alleinstehende nur 45 Quadratmeter betragen, für eine Person mehr sind es 15 Quadratmeter mehr Nutzungsfläche.)

Wenn man Anspruch, wie oben genannt, hat, dann kann man Sozialhilfe beantragen.
Unter 18, ab 15, kann man einen Antrag stellen(bei noch Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen)

Wie man Sozialhilfe beantragt

Am besten schriftlich, damit man bei evtl. auftauchenden Schwierigkeiten einen Nachweis hat. Jedoch kann man den Antrag auch mündlich stellen(Sachbearbeiter ist verpflichtet den schriftlich aufzunehmen)
Hinzu braucht man diese Unterlagen:
- Personalausweis
- Nachweis über vorhandene/ vergangene Einkünfte aus Arbeit, Selbstständigkeit und Unterhaltszahlungen
- Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate
- Mietvertrag
- Abrechnung über Heiz- und Nebenkosten
- Nachweise über private Versicherungen
- Bescheid der GEZ
- Ggf. Scheidungsurteil oder Schriftverkehr bei Trennung
- Ggf. Ärztliche Atteste, beispielsweise für Diäten
- Ggf. Arbeitserlaubnis

Info:
Nicht nur Geld bekommt man vom der Sozialhilfe, sondern auch Sachobjekte.

Weitere Infos unter www.sozialhilfe.com und www.familien-willkommen.de

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