Pflichtübungsstunden
An Hochschulen werden verschiedene Lehrveranstaltungen angeboten, dabei unterscheidet man zwischen Pflicht- und Wahlveranstaltungen. Zu den wichtigsten Veranstaltungen gehören Vorlesungen, Grundkurse, Übungen, Tutorium, Praktikum, Exkursionen, Pro-, Haupt- und Oberseminar und das Kolloquium.
Mit dem Zusatz “Pflicht” werden die Veranstaltungen und Übungen versehen, an denen die Studierenden teilnehmen müssen.Die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen eines Studienganges, sind für alle Studierenden von der Anzahl festgelegt und sind obligatorisch. Diese werden im Studienführer aufgelistet, sollten sie dort nicht aufgeführt worden sein, handelt es sich um freiwillige Übungen. Zwar müssen diese nicht besucht werden, doch die Teilnahme ist hilfreich, denn der Unterrichtsstoff wird dort wiederholt und eingeübt.
Je nach Studiengang sind die Plichtübungsstunden unterschiedlich festgelegt. Kurse zum Beipsiel, die nur eine Übungsstunde vorsehen werden im Studienführer benannt. Wenn dann eine solche Übung vorgesehen ist, aber zwei Übungsstunden angeboten werden (doppelte Menge quasi), reicht im Grunde die Teilnahme an den ersten 50 % der Übungsstunden, diese gelten dann als Pflichtübungsstunden. Die restlichen fünfzig Prozent der Übungsstunden sind lediglich freiwillige Übungen. Wie bereits erwähnt, ist auch die Teilnahme an diesen Stunden empfehlenswert.
Sofern eine Pflichtveranstaltung mit Erfolg absolviert wurde, erhält der Studierende einen “Schein”. Ein sogenannter Schein ist der Leistungsnachweis, der für Referate, Hausarbeiten, mündliche Tests und Klausuren vergeben wird, dieser als Bestätigung für ein erfolgreiches Studium angesehen. Zum Teil werden auch “Sitzscheine” vergeben, die die regelmäßige Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen bescheinigen. Eine regelmäßige Teilnahme ist dann gegeben, wenn vom Unterricht nicht mehr als 15 Prozent versäumt wurde.
Studierende können von den Dozenten die Informationen erhalten, welche Leistungen in den Veranstaltungen erbracht werden müssen.








