Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die für die Meldepflicht zuständig ist. Sie wird auch Meldebehörde genannt. Der Bürger befindet sich seiner Stadt gegenüber in der Meldepflicht. So müssen bestimmte Vorgänge gemeldet werden, vor allem das anmelden des Wohnortes in einer neuen Stadt. Natürlich müssen sich auch Studenten beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt anmelden. In machen Städten sind die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sogar in der Hochschule anzutreffen, dort bieten sie den Anmeldeservice direkt an.Bei der Immatrikulation kann der Studierende direkt fragen, ob dieser Service an ihrer Hochschule gegeben ist oder nicht. Auch wenn die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verpflichtend ist, ist sie kostenfrei. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen, andernfalls können von der Behörde Ordnungsgelder verhängt werden, je nach Gebiet und Stadt, sind es Gelder ab 500 bzw. ab 2000 Euro.

Zwischen dem Erst- und dem Zweitwohnsitz wird bei der Anmeldung unterschieden. Als Erstwohnsitz wird der Ort bezeichnet, an dem man sich die meiste Zeit aufhält. Ein mit Erstwohnsitz angemeldeter Einwohner, ist für die Stadt in finanzieller Sicht viel wert.

Mittlerweile bieten viele Städte ihren Neubürgern auch Bonusprogramme an, um so die Anmeldung attraktiver zu gestalten. So kann derjenige meist Museen, Theater und andere kulturelle Einrichtungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, vergünstigt bzw. kostenfrei besuchen. An Studierende wiederum verschenken manche Städte sogar ein einmaliges “Begrüßungsgeld”, wenn diese sich zum ersten Mal mit einem Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden. Dieses Geld ist den Studierenden natürlich sehr willkommen. Ursprünglich wurden Begrüßungsgelder Einreisenden in die BRD aus der Deutschen Demokratischen Republik oder der Volksrepublik Polen, erteilt. Doch heute werden hiermit primär die Attraktivität der Städte erhöht.

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