Schadenersatzforderung wegen Lufthansa-Streik
Mitten in den Ferien hat es begonnen: Der Lufthansastreik. Mit bis zu 5000 Mitarbeitern streikt die größte deutsche Fluggesellschaft…
Mitten in den Ferien hat es begonnen: Der Lufthansastreik. Mit bis zu 5000 Mitarbeitern streikt die größte deutsche Fluggesellschaft in Hamburg, München und in Frankfurt am Main.
Jedoch ist davon bis jetzt nicht viel zu merken. Der Flugbetrieb läuft noch völlig störungsfrei, aber für eine Entwarnung sei es noch zu früh, hieß es.
Seit 13 Jahren ist dies der erste unbefristete Streik bei der Lufthansa. Einbezogen ist die Bordpflege, die Abfertigung der Passagiere, die Luftfracht und die Technik, sowie auch das Bordpersonal.
Das Ziel dieses Streikes ist laut dem Sprecher der Gewerkschaft, das Unternehmen wirtschaftlich unter Druck zu setzten und nicht die Verspätung der Flüge.
Zielsetzung, bzw. Forderung, ist für die 50.000 Beschäftigten 9,8 % mehr Geld für ein Jahr einzubringen. Die Lufthansa hat 7,7 % für 21 Monate angeboten und vorgeschlagen, den Konflikt mit einem Schlichtungsverfahren zu lösen.
Streitthema Nummer eins ist die Frage, ob der Streik der Lufthansa nun berechtigt ist oder nicht. Wer trägt hier die Schuld und wer hat Recht? Die Meinungen driften hier auseinander und es ergibt sich keinen geeigneten Kompromiss.
Von Reisenden bekommt die Fluggesellschaft wenig Verständnis. Sie sind die “Opfer”. Dies beteuerte auch die Verbraucherzentrale und appellierte für eine Schadenersatzforderung der vermeintlichen Opfer.
Ob diese Aussage nicht gegen die Grundprinzipchen der Verbraucherzentrale stößt, ist fraglich.
Zumal die Lufthansa die Chance zur Ergreifung der Schadenersatzforderung nicht versteckt, sondern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben steht und so für jeden Lufthansa-Kunden sichtbar ist.
Ob man dann auch schließlich den Schadenersatz anfordern möchte, bleibt die Entscheidung des Kunden.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ein Flug ausfällt?
Der Kunde sollte prüfen unter welchen Umständen einen Flug umbuchen kann, oder eine Erstattung des Ticketpreises beantragen kann.
Dabei gilt: Kein Kunde kann auf einen Platz in einer bestimmten Maschine bestehen.
Welche Rechte hat man streikbedingten Verspätungen?
Nach einer neuen EU-Richtlinie gibt es ab zwei Stunden Verspätung Erfrischungsgetränke und eine Mahlzeit. Zudem müssen dem Kunden zwei kostenlose Telefonate ermöglicht werden. Je nach Tageszeit umfasst der Verspätungsservice auch eine Hotelübernachtung. Allerdings sucht die Fluggesellschaft die Unterkunft für den gestrandeten Passagier aus.
Kann man bei Verspätung vom ´gebuchten Flug zurücktreten?
Auch das sieht die neue EU-Richtlinie vor: Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, darf der Passagier den Flug stornieren. Er muss sich die Kosten binnen sieben Tagen erstatten lassen.
Stehen mir alternative Beförderungsmittel zur Auswahl?
Passagiere können auf die Bahn umsteigen. Nach einer Vereinbarung des Dachverbandes der Fluggesellschaften IATA gelten die Flugtickets auch auf innerdeutschen Bahnstrecken.
Muss man einen anderen Abflug- oder Ankunftsflughafen wirklich akzeptieren?
Das ist zumutbar. Für die Transportkosten des Passagiers zum und vom Ausweichflughafen weg kommt die Fluggesellschaft auf.
Welche Schadenersatzforderung ergeben sich aus einem etwa vergangenen Urlaub?
Der Fluggast muss “eine schuldhafte Pflichtwidrigkeit” nachweisen können. Ein gewerkschaftlich organisierter Streik gehört nicht dazu. Die Fluggesellschaft kommt daher nicht für Folgekosten des Streiks auf. Zu möglichen Folgekosten gehören beispielsweise die vergebliche Anreise zum Airport, der verlorene Urlaubstag oder die entgangenen Einnahmen eines Selbstständigen, wenn er erst einen Tag später als geplant nach Hause kommt und arbeiten kann.








