Kabinett: Schutz vor Telefonwerbung

Werbeanrufer sprechen freundlich und bieten einem verlockende Angebote an, doch sie lassen nicht locker! Mit einer charmanten und warmen Stimme werden den Angerufenen Angebote eröffnet, denen kaum zu widerstehen ist. Immer mehr Firmen und Unternehmen lassen durch geschulte Werbeanrufer neue Kunden werden, doch nun ist Eines klar, die Rechtslage sagt Nein! zu Telefonwerbung.


Künftig will die bunderegierung Verbraucher besser vor unwillkommener Telefonwerbung und Kostenfallen im Internet schützen. Anfang 2009 soll nun das beschlossene Gesetz in Kraft treten, so das Bundesjustizministerium in Berlin. Demnach sollen Verbraucher in der Lage sein können, sich leichter von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abschließen. Die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärt weiterhin, dass Verbraucher so besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt sind. Firmen und Unternehmen, die trotz bestehendem Verbot unerlaubt, Telefonwerbung betreiben, dürfen sich künftig auf saftige Geldbußen einstellen.

Um die „Bösewichte“ schneller finden zu können, dürfen Werbeanrufer künftig nicht mehr mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Verbrauchern werden bei untergeschobenen Verträgen und sogenannten Kostenfallen im Internet immer mehr Rechte zugesprochen. Sollte man nicht schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden sein, darf man die telefonisch oder per Internet geschlossenen Verträge über Dienstleistungen widerrufen. Nur unter bestimmen Voraussetzungen konnten die Verbraucher bisher von diesem Recht Gebrauch machen.

Der Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) ist erfreut über die Verabschiedung dieses Gesetzes. Dabei erklärte er, dass derartige Werbeanrufe ein, für einen Rechtsstaat inakzeptables Ausmaß angenommen. Zum einen richtet sich dieses Verhalten unseriöser Unternehmen gegen die Verbraucher, zum Anderen auch gegen gesetzestreue Geschäftspraktiken.


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