Fortbildung und Weiterbildung

Auch nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums ist die Bildung nicht beendet. Interessierten bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.

Als Fortbildung bezeichnet man die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung und die berufliche Umschulung innerhalb der Berufsbildung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) hält fest, dass im Rahmen der Fortbildung, bereits im Ausbildungsberuf erworbene Qualifikationen, erweitert werden, zur Mordernisierung der Branche und der technischen Entwicklung angepasst werden aber auch so weitergeführt und verbessert werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich ist. Unterschieden wird hierbei zwischen Anpassungsfortbildung und Aufstiegsfortbildung.

In Prüfungen werden die innerhalb der Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, von den zuständigen Stellen abgefragt. Durch bundesweite Regelungen werden manche Fortbildungen geregelt.

Die berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet unter anderem Kurse die von Facharbeitern besucht werden, vorbereitende Kurse, für Prüfungen zu Fachwirt-Qualifikationen oder Lehrgängen, die nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) gelten.

Als berufliche Weiterbildung wird ein Bildungsvorgang genannt, der die bereits bestehende Qualifikation und Vorbildung vertieft bzw. erweitert. Sie wird als “organisiertes Lernen” nach einer vergangenen Bildungsphase und ebenso einer durch Berufstätigkeit unterbrochenen Bildung, durchgeführt.

Der heutzutage vermehrt auftreffende technologische Fortschritt ist mit lebenslangem Lernen verbunden, somit also auch damit, das innerhalb einer beruflichen Erstausbildung erworbene Wissen zu erhalten, anzupassen und zu erweitern. Die berufliche Weiterbildung steht auch ungelernten Berufstätigen offen, die für ihre Arbeit nur angelernt und nicht ausgebildet wurden. In einigen Bereichen ist die berufliche Weiterbildung unumgänglich, so zum Beispiel im schulischen oder im Therapiebereich. Hier wird die Teilnahme daran, unmittelbar an die Praxiserlaubnis gebunden. In anderen Bereichen wiederum ist die berufliche Weiterbildung ein Muss, um gegenüber Konkurrenten wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch Arbeitslose und Frauen nach einer Familienphase können von einer solchen Weiterbildung profitieren und so ihre Wiedereinstiegschancen erhöhen.

Sollte es sich bei der Weiterbildung nicht um eine von der Bundesagentur für Arbeit oder durch andere Kostenträger finanzierte Fortbilsungs- und Umschulungsmaßnahme für Arbeitslose oder Rehabilitanden handeln, ist sie eine Freiwilligkeit des Arbeitnehmers und die Kosten werden selbst getragen.

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