Geteilte Staatsprüfung

nachwuchsjuristen.jpgZum Wintersemester führt die Universität Mannheim den Studiengang „Unternehmensjurist” ein, der dem Bologna-Prozess entsprechend umgestellt wurde. Das Jurastudium ist so bis zum Bachelor- und Mastertitel möglich.

Der Dekan der juristischen und volkswirtschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim, Carsten Schäfer macht hierbei deutlich, dass es dabei keine großen Eingriffe in das Jurastudium geben wird. Demnach bedarf es lediglich einer kleinen „Änderung” des Landesprüfungsrechts. Doch viele Berufskollegen sehen hier schwarz, den deutschen Einheitsjuristen würde es so nicht mehr geben.

Für das Jurastudium gibt es zahlreiche Reformkonzepte nach dem Bologna-Konzept, zudem bietet mittlerweile jede deutsche Fakultät Masterprogramme an. In Mannheim rührt das Modell jedoch an dem ersten Staatsexamen. In den ersten sechs Semestern sollen sich 150 Erstsemesterstudenten (später sogar bis zu 250 im Jahr), am Zivilrecht und Grundlagen des Öffentlichen Rechts versuchen. Eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung kommt noch hinzu, die von der angesehenen betriebswirtschaftlichen Fakultät Mannheim übernommen wird.

Das Mannheimer Modell wäre besser aufgenommen worden, wenn nicht geplant wäre, dass die Studierenden in ihrer Abschlussprüfung die Zivilrechtsklausuren des Ersten juristischen Staatsexamens mitschreiben müssen. Wer diese Prüfung besteht, kann auf dem Arbeitsmarkt auch nichtregulierte juristische Tätigkeiten aufnehmen. So kann derjenige, zum Beispiel als Unternehmensberater oder Versicherungsjurist tätig werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit weiterzustudieren und die übrigen Klausuren des Ersten Staatsexamens ablegen.

Mannheimer Juristen dürfen, zur Empörung anderer baden-württembergischer Fakultäten, den Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens portionieren. An anderen Universitäten müssen die Studienkollegen hingegen das Strafrecht, Öffentliche Recht und das Zivilrecht und all die Nebengebiete, über neun Semester durch ständiges Wiederholen lernen und auf einmal bereithalten. Diese werden durch in der Regel durch kommerzielle Repetitorien unterstützt.

Das Mannheimer Modell stellt eine Revolution der deutschen Juristenausbildung dar. Auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen können die Prüfungen geteilt werden. Doch die Prüfungstermine liegen in NRW nicht so weit auseinander wie es in Mannheim der Fall ist. An einem Tag finden die mündlichen Prüfungen für alle Gebiete statt und einen Teilabschluss zu erhalten ist nicht möglich.

Burkhard Hess, Dekan der Heidelberger Jura-Fakultät stellt fest, dass das bisherige Staatsexamen nichts mit dem neuen Modell zu tun hat. Er ist der Meinung, dass man die juristische Materie nicht „nach Belieben” aufspalten kann bzw. sollte. Für den juristischen Sachverstand ist ein vernetztes Denken entscheidend. So werden mit dem Mannheimer Modell Querverbindungen übersehen, so zum Beispiel auch die Kausalitätslehre, die für Zivilrecht und Strafrecht von Bedeutung ist. Das Zivilprozessrecht ist auch nicht vermittelbar, wenn dem Hörer die Kenntnis im Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht fehlt. In sechs Semestern sei es nicht möglich, das Zivilrecht auf Examensniveau zu beherrschen, so Burkhard Hess.

Die Mannheimer werden es, so die Kritik, entweder schwerer oder leichter haben als Fachkollegen anderer Hochschulen. Denn entweder wird es Zugeständnisse in der Benotung geben, da es nicht möglich ist, in sechs Semestern das Zivilrecht zu erlernen. Die Chancengleichheit anderer Studierenden Baden-Württembergs, die schon bald vor Gericht ziehen dürften, nicht gegeben. Oder es werden keine Zugeständnisse bei der Prüfung gemacht. Damit würden es die Mannheimer schwer haben, was die privaten Repetitorien freuen wird. Hierbei stellt sich nun die Frage, warum dem Bachelor-Kandidaten nicht allein universitäre Zivilrechtsklausuren gestellt werden. Man fürchtet nun um die „Marke Staatsexamen” und das Ansehen der Einheitsjuristen Baden-Württttembergs.

Die Mannheimer kennt man die Mahnungen und Kritiken. Dekan Carsten Schäfer macht deutlich, dass das „Kartell” der baden-württembergischen Jura-Fakultät nicht bereit ist, sich dem Wettbewerb zu stellen. Feststeht aber, dass es kein Wesensmerkmal des juristischen Staatsexamen ist, wenn alle Prüfungen zur selben Zeit stattfinden. Das Entscheidende ist, dass der Staat die Prüfungshoheit besitzt und so die Leistungskontrolle behält. Das Mannheimer Modell ist kein Abbrecher-Zertifikat und auch kein Jura-light-Abschluss.

Hans-Wolfgang Arndt, der Universitätsrektor der Universität Mannheim, macht deutlich, dass obwohl der neue Bachelo-Titel neu und bislang einzigartig ist, dieser aber durchaus attraktive Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt bietet. Die Absolventen können zwar nicht Anwalt, Richter oder Staatsanwalt werden, doch Banken und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben bereits Interesse an den Absolventen gezeigt. Denn diese sind zivilrechtlich voll ausgebildet und verfügen zudem über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Die Absolventen sind in Unternehmen als Spezialisten für Wirtschaftsrecht gefragt, Strafrecht, Baurecht oder Polizeirecht werden nicht gebraucht.

Mit diesem Programm sollen Juristen wieder verstärkt in Führungsetagen der Privatwirtschaft gebracht werden, wo sich bislang immer mehr Betriebs- und Volkswirte ansiedeln. In Mannheim geht man davon aus, dass allein die Hälfte der Studierenden nach dem Bachelor auch den restlichen Teil des Staatsexamens machen wird. Die Option bleibt für die Bewerber offen, damit die Hemmungen dem Bachelor gegenüber genommen werden.

Die Professoren weisen auf die strengen Leistungskontrollen der Bachelor-Ausbildung hin. Jedes Jahr fällt ein großer Teil der Examenskandidaten durch. Dadurch wird deutlich, dass sich die Studenten zu lange in Sicherheit wiegen. Diese sind dann nach zwei oder drei misslungenen Staatsexamina, Abiturienten mit Jura-Kenntnissen. Manche deutsche Hochschullehrer sind der Meinung, dass es der Universität Mannheim nicht darum ginge erfolglose Jung-Juristen zu retten, sondern um sich selbst. Seit Jahren stellt sich die Frage, ob in Baden-Württemberg an fünf Hochschulen Juristen ausgebildet werden müssen. Die Hochschulstrukturkommission nahm 1998 Heidelberg und Mannheim unter die Lupe, denn sie liegen nah beieinander und bieten identische Studienangebote an. Durch die neuen Modelle an der Universität Mannheim soll die eigene Existenz gesichert werden.

Der Rektor weist diese Worte zurück, die Juristenfraktion habe von den Wirtschaftsfakultäten Druck verspürt. Da Mannheim ihre Schwerpunkte in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gelegt hat, sollten auch andere Fakultäten von der Kernkompetenz der Uni Gebrauch machen können. Es ist aber durchaus möglich das Modell an anderen Fakultäten anzusiedeln. Sollte das Mannheimer Modell erfolgreich sein, werde sich in Baden-Württemberg „verschieben”.

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