Das Ungetüm Stellenanzeige
Es ist die Zeit der Globalisierung, natürlich muss man Englisch und weitere Fremdsprachen sprechen können, um
Es ist die Zeit der Globalisierung, natürlich muss man Englisch und weitere Fremdsprachen sprechen können, um auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Chance zu erhalten. Eine Logistikfirma in Schweiz wünscht sich für den freien Posten eine „unternehmerisch denkende” Person mit „vielseitigen Interessen”, diese Formulierung ist zwar Deutsch, dennoch wenig verständlich. In einer anderen Annonce fordert die „internationale Tätigkeit” eine unglaubliche „Reisebereitschaft von circa 30 Prozent”.
Die Kommunikation zwischen Unternehmen und den möglichen Kandidaten ist in Stellenanzeigen sehr schlecht, denn in Stellenanzeigen werden englische Berufsbezeichnungen, Bürokraten-Deutsch, merkwürdigen Abkürzungen und zahlreichen Phrasen so aneinander gereiht, dass die eigentlich ausgeschriebene Position untergeht. Unternehmen, die sonst sehr auf ihre Außendarstellung achten, gestalten ihre Stellenanzeigen nur schlecht. Außerdem sind die Formulierungen in den Anzeigen oft sehr kompliziert und verdreht, dass sie zum Einen kaum zu verstehen ist und zum Anderen den Eindruck erweckt, man wolle die Stelle mit einem bloßen Eigenschaftsträger besetzen und nicht mit einem Menschen.
Im Stellenmarkt wimmelt es von Rechtschreib- und Zeichenfehlern, der Pluralfehler „Praktikas” taucht immer wieder in Annoncen auf. Die Endung „-ung” wird innerhalb weniger Zeilen eines Inserates, mindestens an zehn Wörter gehangen. Andere wiederum wollen mit „tollen Alleinstellungsmerkmalen” für ihre Produkte werben. Die ständigen Worthülsen und Botschaften, die typisch sind für Unternehmen, bereiten dem Bewerber große Schwierigkeiten, was das Verständnis angeht. Erklären lässt sich das dadurch, dass derartige Stellen in den Unternehmen unter Zeitdruck geschrieben werden. Das Fachpersonal beschreibt die Position und erst in letzter Minute wirft der Personalverantwortliche einen Blick darüber, macht sich dabei aber auch keine Mühe für das Umformulieren. Weit schlimmer ist es, wenn manche Unternehmen die Positionsbeschreibung aus dem Intranet kopieren. Dabei wird leider vergessen, dass der Leser nicht mit allen Bezeichnungen und Begriffen der eigentlich ausgeschriebenen Stelle etwas anfangen kann.
Die ideale Stellenanzeige sollte in wenigen und vor allem verständlichen Sätzen ihren Zweck erfüllen. Das Unternehmen sollte beschrieben werden, die Stelle prägnant benannt werden. Anschließend sollten die mit der Stelle verbundenen Aufgaben erläutert und die nötigen Qualifikationen des Bewerbers aufgezählt werden. Zum Schluss sollte dem Bewerber erkennen können, wie er bei Interesse mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen kann.
Selten hat es ein Bewerber aber mit einer so formulierten Anzeige zu tun. Viel zu oft bedienen sich Unternehmen inhaltsloser Floskeln („Wachsen Sie mit uns”), die Anzeige bleibt ohne Konturen und die Annoncen werden insgesamt immer gleichförmiger. Davon sollte der Bewerber sich allerdings nicht abschrecken lassen, eine schlechte Anzeige deutet nicht auf ein schlechtes Unternehmen hin. Viel wichtiger ist es aber bei einem persönlichen Gespräch verstärkt auf die Atmosphäre des Unternehmens zu achten.
Was die Anforderungen in einer Annonce angeht, wird nach den Qualifikationen des Bewerbers gefragt. Die Einen schreiben „wir erwarten…” und die Anderen formulieren es freundlicher „sie zeichnen sich aus durch…”. Der Bewerber muss sich bewusst machen, dass es sich dabei um ein Idealbild eines Bewerbers handelt, das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber wünschen sich natürlich Höchstleistungen. Der Bewerber kann sich auch dann bewerben, wenn er nicht alle Punkte erfüllen kann.
Um sicher zu gehen, dass die ausgeschriebene Stelle und der Bewerber zusammenpassen, sollte die Liste der geforderten Qualifikationen genau betrachtet werden. Denn oft lässt sich schon anhand der Rangfolge der Fertigkeiten, etwas über ihre Wichtigkeit in dem Beruf erkennen. So gibt es Muss-, Soll- und Kann-Kriterien, ganz oben genannte Eigenschaften sind ein Muss, was erst unten aufgelistet wird ist nicht von all zu großer Bedeutung. Ein Kann-Kriterium lässt sich, zum Beispiel daran erkennen, dass etwa ein Wort wie „idealerweise” vor der Eigenschaft genannt wird. Wer diese nicht erfüllt, kann mit anderen, vergleichbaren Qualifikationen glänzen und so seine Bewerbung „nach vorne” bringen. Im Anschreiben sollten diese aber angesprochen und natürlich erläutert werden. Man sollte außerdem als Bewerber den Personalverantwortlichen keine zusätzliche Arbeit machen, weil man etwa den Kern der Annonce nicht verstanden hat oder etwa die geforderten Muss-Kriterien ignoriert.
Hilfreich kann es bei Stellenanzeigen sein, diese mehrfach zu lesen. Auch wenn diese nur einen geringen Informationsgehalt haben, verstecken sich zwischen den Zeilen wichtige Details. Sucht das Unternehmen etwa einen risikofreudigen Menschen, könnte in der Annonce eine „sehr ausbaufähige Position” ausgeschrieben werden. Wird an den „Erfolgshunger” des Bewerbers appelliert, handelt es sich hier um ein Unternehmen, wo vor allem gute Erlebnisse zählen.
Im Gegensatz dazu gibt es aber auch Stellenanzeigen, die nicht wirklich etwas über die ausgeschriebene Stelle aussagen. Dort bedienen sich die Arbeitgeber verschiedener Phrasen, „Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Aufgabe” an einem „sympathischen” Arbeitsplatz. Schwer sich hier eine Vorstellung über die Stelle zu machen. Ähnlich ist es bei der Gehaltsvorstellung. Die Rede von einer „attraktiven” Vergütung könnten Unternehmen sich sparen, wird aber von einer „überdurchschnittlichen” Vergütung gesprochen, kann der Bewerber hoffen.
In den gewünschten Anforderungen des Bewerbers werden oft auch sogenannte Wachswörter verwendet. So auch bei der „Teamorientierung”, Experten sehen hierin ein „zweischneidiges Schert”. Eine persönliche Entwicklung ist bei zu viel Teamwork nicht gegeben und außerdem besitzt im Grunde jeder Mensch, eine gewisse Teamfähigkeit. Der Bewerber braucht sich also hierum keinen Kopf machen, genauso ist es bei der geforderten „Fähigkeit zur Kommunikation”. Derjenige, dem es gelingt seine Bewerbung zu übermitteln, hat ja ohnehin diese Fähigkeit. Verkündet ein ostdeutsches Unternehmen in seiner Anzeige aber, dass der Bewerber über „gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift” verfügen muss, wünscht der Chef wahrscheinlich keine ausländischen Bewerber und umgeht so gekonnt das Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG hat nicht nur eine Gleichförmigkeit herbeigerufen, es hat zudem eine sorgfältige Form der Ausgrenzung ermöglicht. So wird vermutet, dass es neue formulierte und rechtlich „korrekte” Wendungen geben wird, die es ermöglichen bestimmte Bewerbergruppen auszugrenzen.
Der Bewerber kann sich einer Anzeige gegenüber sehr wohl selbstbewusst zeigen. Es schadet daher nicht, sich bei Fragen und Zweifeln direkt per Telefon beim Unternehmen zu informieren. Dem Bewerber dürfte es klar sein, dass ein Blick in den Stellenmarkt mit einer positiven Perspektive belohnt werden kann. Auf dem Arbeitsmarkt ist die Lage folgende, es sind die Unternehmen, die sich um qualifizierte Absolventen etc. bemühen und nicht anders herum. So sollte der Bewerber die Anzeige auch unter dem Gesichtspunkt lesen, ob er dem Unternehmen eine Chance als Arbeitgeber geben will oder nicht. Der „umworbene” Leser kann sich „in aller Ruhe” quasi überlegen, welches der Job-Angebote ihn überzeugt und reizt, denn dann kann auch über die „unverständlichsten” Stellenanzeigen hinweggesehen werden.








