Brutto Nettolohn

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn ?
Wie viel wird  überhaupt von welcher Steuer abgezogen?

Zuerst jedoch muss man wissen wo der Unterschied zwischen Lohn, Honorar und Gehalt liegt.
Lohn: Die Bezeichnung Lohn bedeutet, dass es einen geregelten Vertrag gibt, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wo Arbeitnehmer in einer FESTEN Tätigkeit arbeitet. Dort jedoch schwankt das mtl. Einkommen. Dort arbeitet ein Arbeiter.
Honorar: Honorar bekommen nur freiberufliche Mitarbeiter die freiberufliche Leistungen ausüben. Wie z.B. Künstler, Journalisten. Dort arbeitet ein freiberuflicher Mitarbeiter.
Gehalt: Das Gehalt kann so erklärt werden, wie auch beim Lohn. Es gibt einen geregelten Vertrag wo regelmäßig Arbeitsvergütung für das ausüben einer festen Tätigkeit bezogen wird. Unterschied: Mtl. kriegt man immer das Selbe Gehalt ausgezahlt. Dort arbeitet ein Angestellter.

Zur Aufklärung des Brutto- und Nettolohns:
BRUTTO (ital. „Hässlich“ = mit Verpackung /vor Abzug d. Kosten)
Brutto ist Dein Gehalt OHNE Abzüge von den Steuern oder Versicherungen.
Das ist Dein Geld was Du von Deiner Firma kriegst.
NETTO
Netto ist genau das Gegenteil. Das ist der winzige Rest der übrig bleibt, wenn alle Abzüge (s.o) gemacht worden sind.
Aber was wird denn eigentlich alles abgezogen?
- Lohnsteuer (größten Abzüge)
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Was bleibt noch vom Bruttolohn übrig?
Das kommt immer drauf an, wie viel Du verdienst. Logischer Weise musst Du mehr bezahlen, wenn Du mehr einkommen hast.
Pauschal: Von Deinem Bruttoeinkommen wird ca. 1/3 abgezogen.
Wohin fließen die Steuereinnahmen?
Die Steuereinnahmen fließen in verschiedene Richtungen. Meist jedoch für das Arbeitslosengeld 2, denn diese Hilfe wird vom Staat finanziert, also aus unseren Taschen.
Jedoch auch werden sie für Bildung und Zukunftspläne investiert.
Brutto-/nettolohn-Rechner:
http://windowspedia.de/einkommensteuer-rechner_download/
http://whois.domaintools.com/nettolohn.de
http://www.steuerlinks.de/lohngehalt/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

Es gibt insgesamt 6 Lohnsteuerteuerklassen, die verschiedene Inhalte besitzen:

Steuerklasse I
Zu dieser Steuerklasse gehören Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht.

Steuerklasse II
Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein.

Steuerklasse III
Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzureihen ist. Voraussetzung ist weiterhin, dass sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen. Verwitwete Arbeitnehmer sind nur dann in die Steuerklasse III einzureihen, wenn der Ehegatte im Vorjahr verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Steuerklasse IV
Gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Höhe der Lohnsteuer ist identisch mit der Steuerklasse I.

Steuerklasse V
Gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Steuerklasse VI
Ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern einzutragen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese schon bei der ersten Steuerklasse wirken.

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