Bewerbung ins Ausland
Bevor es an die Bewerbung ins Ausland geht, sollte die richtige Bewerbungsmethode an deutschen Hochschulen bekannt sein.
Zunächst muss man sich die Bedeutung des Schulabschlusses vor Augen führen. Denn die Bewerbung an eine Hochschule ist nur dann sinnvoll, wenn auch der entsprechende Schulabschluss vorhanden ist und dieser den Schüler zu einem Studium berechtigt.
Man unterscheidet hierbei zwischen drei Schulabschlüssen:
- das Abitur bzw. die Allgemeine Hochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife
- die Fachhochschulreife
Als nächstes muss der Studieninteressierte sich an der Hochschule bzw. Universität darüber informieren, ob weitere Studienvorraussetzungen und Eignunngsnachweise gefordert werden. Da Angebot und Nachfrage bei vielen Studienfächern, nicht unbedingt gleich sind, werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen oder Eignungsnachweise gefordert. In bestimmten Fachbereichen wird die Eignung durch die Prüfung der Begabung, Kenntnisse und Fertigkeiten, festgestellt. Oft werden auch Praktika für das Studium vorrausgesetzt. Bei diesen Praktika geht es primär darum, einen Blick in die Praxis geworfen zu haben bevor man mit dem Studium beginnt.
Auch der Numerus Clausus kann in bestimmten Fachbereichen entscheidend sein, das bedeutet, das der Bewerber mit den besten Noten, die besseren Chancen bei der Vergabe des Studienplatzes hat. Die ZVS ist für die Vergabe solcher Studiengänge verantwortlich.
Als letzter Schritt folgt dann die Einschreibung (Immatrikulation), sofern der Bewerber durch ein Schreiben dazu aufgefordert wurde. Der mitgeteilte Termin sollte unbedingt eingehalten werden!
Bewerbung ins Ausland
Die Bewerbung erfolgt je nach Möglichkeit direkt an der Hochschule oder aber bei dem jeweiligen Austauschprogramm. Wichtig ist eine rechtzeitige Bewerbung, da die Anzahl der Interessenten stetig zunimmt. Rechzeitig bedeutet, dass der Bewerber sich ein bis zwei Semester im Voraus für ein Auslandsstudium entscheiden sollte. So muss also die Recherche entsprechend früh begonnen werden.
Damit die Bewerbung aber nicht aussortiert wird, sollte man sich im Voraus erkundigen, welche Unterlagen vom ausgewähltem Institut gefordert werden. Auf die Einhaltung der Formalitäten sollte akribisch geachtet werden. Es wird eine Menge Bürokratie im Vorfeld zu erledigen sein, der kann man jedoch nicht entgehen. Für die Bewerbung wird auch die Finanzierung geprüft, damit das Semester nicht aus finanziellen Nöten abgebrochen werden muss. Vorher sollte also schon geklärt sein, welchen finanziellen Background der Bewerber hat und welche Sicherheiten dadurch gegeben sind. Finanziellen Verpflichtungen, wie Miete etc. können durch eine Wohnungsaufgabe, oder der Suche eines Zwischenmieters neutralisiert werden. Darüber hinaus lohnt es sich, einen Finanzierungsplan anzufertigen, so kann jederzeit überprüft werden welche Kosten bestehen, welche eventuell wegfallen und welche “Probleme” im Ausland entstehen könnten. Sofern alles im Voraus geklärt ist, können in der Regel keine großen Überraschungen auftreten, selbst wenn, man ist gewappnet!
Anerkennung
Damit der Auslandsaufenthalt die Vorteile absichert und nicht bzw. nur zu einer geringfügigen Verlängerung des Studiums führt ist es wichtig vorab abzuklären, in wie fern, die im Ausland besuchten Kurse von der Hochschule am Heimatort anerkannt werden. Hier gibt es noch keine gesetzliche und übergreifende Lösung, so dass die Anerkennung von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang stark variiert. Oft liegt es auch im Ermessen der Professoren, mit denen vorab ein Gespräch gesucht werden sollte. Dadurch, dass im Laufe der Jahre Bachelor- und Masterstudiengänge international und übergreifend entsprechende Studiengänge der jeweiligen Länder ersetzen sollen, wird eine Vereinfachung der Anerkennung angestrebt. Eine Genehmigung, einen im Ausland erworbenen akademischen Grad führen zu dürfen kann beim Kulturministerium des Heimatlandes beantragt werden, hier ist die Anerkennung bereits gesetzlich geregelt.








