Berufsakademien (BA)

Berufsakademien(BA) sind Studieneinrichtungen im tertiären Bildungsbereich, die eine starke Praxisordnung aufweisen, jedoch KEINE Hochschule sind.

Als Alternative zum Hochschulstudium, bieten Berufsakademien Ausbildungsmöglichkeiten für Absolventen der Sekundarbereiche II.
Bewerber schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab, wo auch eine Hälfte der Ausbildung stattfindet. Die andere Hälfte der Ausbildung findet an der Berufsakademie statt, wobei Theorie- und Praxisphasen im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln.
Absolventen schließen ihr BA-Studium mit der staatlichen Abschlussbezeichnung “Diplom (BA)” oder bei akkreditierten Studiengängen mit der staatlichen Abschlussbezeichnung “Bachelor” ab.
Berufsakademieabsolventen werden hinsichtlich berufsrechtlicher Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Ingenieurgesetze, Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) zumeist wie Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen behandelt.
Vorrausetzung ist:
- erforderlich (mind.) das Zeugnis der Fachhochschulreife
- Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen über die Ausbildung in Zusammenarbeit mit derBerufsakademie.
Auch die Ausbildungsbetriebe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen(vor allem personelle und sachliche Eignungen).
So findest Du Ausbildungsbetriebe:
1. Liste der Ausbildungsfirmen der Berufsakademien (teilweise im Internet)
2. Stellenausschreibungen (z.B Zeitungen oder Homepages der Unternehmen)
3. Direkte Kontaktaufnahme mit gewünschten Firmen
Studiengänge:
Die Studiengänge an den Berufsakademien werden in die Bereiche Sozialwesen, Technik und Wirtschaft gegliedert. Die besitzen jedoch verschiedene Unterbegriffe, die sehr vielfältig sind.

 

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